Artikel 6 RL 92/106/EWG

(1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit die in Absatz 3 aufgeführten Steuern für Straßenfahrzeuge (Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Anhänger, Sattelanhänger), wenn diese im kombinierten Verkehr eingesetzt werden, entweder pauschal oder anteilig unter Berücksichtigung der Strecken, die diese Fahrzeuge mit der Eisenbahn zurücklegen, innerhalb der Grenzen, nach Maßgabe und nach den Modalitäten ermäßigt oder erstattet werden, die sie nach Anhörung der Kommission festlegen.

Die in Unterabsatz 1 genannten Ermäßigungen oder Erstattungen werden von dem Mitgliedstaat, in welchem die Fahrzeuge zugelassen sind, nach Maßgabe der innerhalb dieses Staates zurückgelegten Eisenbahnstrecken gewährt.

Die Mitgliedstaaten können jedoch diese Ermäßigungen oder Erstattungen unter Berücksichtigung der Eisenbahnstrecken gewähren, die entweder teilweise oder in ihrer Gesamtheit außerhalb des Mitgliedstaats liegen, in dem die Fahrzeuge zugelassen sind.

(2) Unbeschadet der Bestimmungen, die sich aus einer etwaigen Anpassung der einzelstaatlichen Steuersysteme für Nutzfahrzeuge auf Gemeinschaftsebene ergeben, können die ausschließlich im Trucking auf der Straße im Zu- oder Ablauftransport einer kombinierten Beförderung eingesetzten Fahrzeuge, wenn sie einzeln besteuert werden, von den in Absatz 3 aufgeführten Steuern befreit werden.

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Steuern sind die folgenden:

Belgien:

taxe de circulation sur les véhicules automobiles/verkeersbelasting op de autovoertuigen;

Bulgarien:

данък върху превозните средства;

Tschechische Republik:

;

Dänemark:

vægtafgift af motorkøretøjer mv.;

Deutschland:

Kraftfahrzeugsteuer;

Estland:

;

Frankreich:

taxe spéciale sur certains véhicules routiers;

Kroatien:

;

Griechenland:

τέλη κυκλοφορίας αυτοκινήτων;

Spanien:

a)
impuesto sobre actividades económicas,
b)
impuesto sobre vehículos de tracción mecánica;

Irland:

vehicle excise duties;

Italien:

a)
tassa automobilistica,
b)
addizionale del 5 % sulla tassa automobilistica;

Zypern:

;

Lettland:

;

Litauen:

;

Luxemburg:

taxe sur les véhicules automoteurs;

Ungarn:

;

Malta:

/;

Niederlande:

motorrijtuigenbelasting;

Österreich:

Straßenverkehrsbeitrag;

Polen:

;

Portugal:

a)
imposto de camionagem,
b)
imposto de circulação;

Rumänien:

Taxa asupra mijloacelor de transport;

Slowenien:

;

Slowakei:

;

Finnland:

varsinainen ajoneuvovero/egentlig fordonsskatt;

Schweden:

fordonsskatt;

Vereinigtes Königreich:

vehicle excise duties.

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