Artikel 30a RL 92/12/EWG
Die Richtlinie 76/308/EWG wird wie folgt geändert:
- 1.
- Der Titel erhält folgende Fassung:
Richtlinie des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sind, sowie von Abschöpfungen und Zöllen und bezüglich der Mehrwertsteuer und bestimmter Verbrauchsteuern
. - 2.
- Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Buchstabe e) wird zu Buchstabe f);
- b)
- nach Buchstabe d) wird folgender Buchstabe e) eingefügt:
- e)
- den nachstehenden Verbrauchsteuern:
- —
-
Verbrauchsteuer auf Tabakwaren;
- —
-
Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke;
- —
-
Verbrauchsteuer auf Mineralöle;
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