Artikel 30a RL 92/12/EWG

Die Richtlinie 76/308/EWG wird wie folgt geändert:

1.
Der Titel erhält folgende Fassung:

Richtlinie des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen im Zusammenhang mit Maßnahmen, die Bestandteil des Finanzierungssystems des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft sind, sowie von Abschöpfungen und Zöllen und bezüglich der Mehrwertsteuer und bestimmter Verbrauchsteuern

.

2.
Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a)
Buchstabe e) wird zu Buchstabe f);
b)
nach Buchstabe d) wird folgender Buchstabe e) eingefügt:

e)
den nachstehenden Verbrauchsteuern:

Verbrauchsteuer auf Tabakwaren;

Verbrauchsteuer auf Alkohol und alkoholische Getränke;

Verbrauchsteuer auf Mineralöle;

.

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