Anlage 5 RL 92/24/EWG
Beispiel eines EWG-Typgenehmigungszeichens für eine technische Einheit
Das vorstehend abgebildete Typgenehmigungszeichen für eine technische Einheit, das auf einer Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung angebracht ist, besagt, daß die betreffende technische Einheit in Frankreich (e2) gemäß dieser Richtlinie unter der Typgenehmigungsnummer 001241 genehmigt wurde. Die beiden ersten Ziffern geben an, daß die Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtung gemäß der ursprünglichen Fassung dieser Richtlinie genehmigt wurde.
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