Artikel 1 RL 92/40/EWG

Diese Richtlinie regelt die gemeinschaftlichen Bekämpfungsmaßnahmen, die bei Auftreten der Geflügelpest in Geflügelaufzuchtbetrieben unbeschadet der Rechtsvorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel anzuwenden sind.

Diese Richtlinie gilt nicht bei Auftreten der Geflügelpest bei sonstigen Vögeln, doch teilt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission alle von ihm getroffenen Schutzmaßnahmen mit.

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