Artikel 2 RL 92/42/EWG
Im Sinne dieser Richtlinie sind:
- — „Heizkessel” :
- der aus Kessel und Brenner bestehende Wärmeerzeuger, der zur Übertragung der durch die Verbrennung freigesetzten Wärme ans Wasser dient;
- — „Geräte” :
-
- —
-
der mit einem Brenner auszurüstende Kessel,
- —
-
der zur Ausrüstung eines Kessels bestimmte Brenner;
- — „Nennleistung in kW” :
- die vom Hersteller festgelegte und im Dauerbetrieb unter Beachtung des vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrades als einhaltbar garantierte größte Wärmeleistung;
- — „Wirkungsgrad in %” :
- das Verhältnis zwischen der an das Kesselwasser abgegebenen Wärme und dem Produkt aus dem unteren Heizwert (bei konstantem Druck) des Brennstoffs mal der pro Zeiteinheit verbrauchten Brennstoffmenge;
- — „Teillast in %” :
- das Verhältnis zwischen der Nutzleistung eines intermittierend oder mit einer Leistung unterhalb der Nennleistung gefahrenen Kessels und dieser Nennleistung;
- — „mittlere Kesseltemperatur” :
- Mittelwert der Wassertemperatur am Eingang und am Ausgang des Kessels;
- — „Standardheizkessel” :
- ein Kessel, bei dem die durchschnittliche Betriebstemperatur durch seine Auslegung beschränkt sein kann;
- — „Backboiler” :
- ein Heizkessel zur Versorgung einer Zentralheizungsanlage und zur Installation in einem offenen Kamin (fire-place recess) als Teil einer aus Heizkessel (back-boiler) und Gasfeuerung bestehenden Vorrichtung;
- — „Niedertemperatur-Heizkessel” :
- ein Kessel, der kontinuierlich mit einer Eintrittstemperatur von 35—40 oC funktionieren kann und in dem es unter bestimmten Umständen zur Kondensation kommen kann; hierunter fallen auch Brennwertkessel für flüssige Brennstoffe;
- — „Brennwertkessel” :
- ein Kessel, der für die permanente Kondensation eines Großteils der in den Abgasen enthaltenen Wasserdämpfe konstruiert ist;
- — „in einem Wohnraum zu installierender Heizkessel” :
- ein Heizkessel mit einer Nennleistung von weniger als 37 kW, der zur Beheizung des Raums, in dem er installiert ist, durch die von den Kesselwänden abgestrahlte Wärme ausgelegt ist, ein offenes Ausdehnungsgefäß besitzt und die Warmwasserversorgung durch natürlichen Schwerkraftumlauf sicherstellt; dieser Heizkessel trägt auf seiner Außenwand den ausdrücklichen Hinweis, daß er in einem Wohnraum installiert sein muß.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.