Artikel 4 RL 92/44/EWG
Informationen über die Lieferbedingungen
Die gemäß Artikel 3 zu veröffentlichenden Lieferbedingungen enthalten folgende Mindestangaben:
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Informationen über das Auftragsverfahren;
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typische Lieferfrist: die Zeitspanne, innerhalb der 95 % aller Mietleitungen desselben Typs zu den Kunden durchgeschaltet worden sind; diese Frist wird von dem Zeitpunkt an berechnet, zu dem der Benutzer einen förmlichen Antrag auf eine Mietleitung gestellt hat.
Diese Frist wird aufgrund der tatsächlichen Lieferfristen für Mietleitungen während eines Zeitraums von angemessener Dauer in der jüngsten Vergangenheit ermittelt. Bei der Berechnung dürfen keine Fälle berücksichtigt werden, bei denen der Kunde selbst eine längere Lieferfrist verlangt hat. Für neue Mietleitungstypen wird anstelle der typischen Lieferfrist eine Soll-Lieferfrist veröffentlicht;
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Vertragslaufzeit: sie umfaßt die grundsätzlich vorgesehene Vertragsdauer und die Mindestlaufzeit, die der Benutzer akzeptieren muß;
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typische Reparaturzeit: die Zeitspanne von der Fehlermeldung an die zuständige Stelle der gemäß Artikel 11 Absatz 1a mitgeteilten Organisationen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem 80 % aller Mietleitungen desselben Typs wiederhergestellt und zutreffendenfalls dem Benutzer als wieder funktionsfähig gemeldet worden sind. Für neue Mietleitungstypen wird anstelle der typischen Reparaturzeit eine Soll-Reparaturzeit veröffentlicht. Falls für ein und denselben Mietleitungstyp unterschiedliche Reparaturqualitäten angeboten werden, werden die jeweiligen typischen Reparaturzeiten veröffentlicht;
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Rückerstattungsmodalitäten jeglicher Art.
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