ANHANG C RL 92/51/EWG
VERZEICHNIS DER BESONDERS STRUKTURIERTEN AUSBILDUNGSGÄNGE GEMÄSS ARTIKEL 1 BUCHSTABE a) ZWEITER GEDANKENSTRICH ZIFFER ii)
- 1.
- Paramedizinischer und sozialpädagogischer Bereich
In der Tschechischen Republik
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Assistent in der Gesundheitspflege ().
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine vierjährige berufliche Sekundarausbildung an einer Medizinfachschule, die mit der maturitní zkouška-Prüfung abgeschlossen wird.
- —
Ernährungsmedizinischer Assistent ().
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine vierjährige berufliche Sekundarausbildung an einer Medizinfachschule, die mit der maturitní zkouška-Prüfung abgeschlossen wird.
In Deutschland
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger,
- —
Krankengymnast(in)/Physiotherapeut(in):(1),
- —
Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/Ergotherapeut,
- —
Logopäde/Logopädin,
- —
Orthoptist(in),
- —
staatlich anerkannte(r) Erzieher(in),
- —
staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge(-in),
- —
medizinisch-technische(r) Laboratoriums-Assistent(in),
- —
medizinisch-technische(r) Radiologie-Assistent(in),
- —
medizinisch-technische(r) Assistent(in) für Funktionsdiagnostik,
- —
veterinärmedizinisch-technische(r) Assistent(in),
- —
Diätassistent(in),
- —
Pharmazieingenieur für die Ausbildung im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bis zum 31. März 1994,
- —
psychiatrische(r) Krankenschwester/Krankenpfleger,
- —
Sprachtherapeut(in).
In Italien
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Zahntechniker ( „odontotecnico” ),
- —
Optiker ( „ottico” ).
- —
Fußpfleger ( „podologo” ).
In Zypern
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Zahntechniker ().
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 14 Jahren und umfasst eine mindestens sechsjährige allgemeine Schulbildung, eine sechsjährige Sekundarausbildung und eine anschließende zweijährige Berufsausbildung, der eine einjährige berufliche Praxis folgt.
- —
Optiker ().
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 14 Jahren und umfasst eine mindestens sechsjährige allgemeine Schulbildung, eine sechsjährige Sekundarausbildung und eine anschließende zweijährige Berufsausbildung, der eine einjährige berufliche Praxis folgt.
In Lettland
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Zahnarzthelfer ().
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung und eine zweijährige Berufsausbildung an einer Medizinfachschule, der eine dreijährige berufliche Praxis folgt, an deren Ende eine Prüfung zur Erlangung des Fachzeugnisses abgelegt werden muss.
- —
biomedizinisch-technischer Labor-Assistent (),
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung und eine zweijährige Berufsausbildung an einer Medizinfachschule, der eine zweijährige berufliche Praxis folgt, an deren Ende eine Prüfung zur Erlangung des Fachzeugnisses abgelegt werden muss.
- —
Zahntechniker ().
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung und eine zweijährige Berufsausbildung an einer Medizinfachschule, der eine zweijährige berufliche Praxis folgt, an deren Ende eine Prüfung zur Erlangung des Fachzeugnisses abgelegt werden muss.
- —
physiotherapeutischer Assistent ().
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung und eine dreijährige Berufsausbildung an einer Medizinfachschule, der eine zweijährige berufliche Praxis folgt, an deren Ende eine Prüfung zur Erlangung des Fachzeugnisses abgelegt werden muss.
In Luxemburg
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
medizinisch-technischer Radiologie-Assistent ( „assistant technique médical en radiologie” ),
- —
medizinisch-technischer Labor-Assistent ( „assistant technique médical de laboratoire” ),
- —
Krankenpfleger/-schwester in psychiatrischen Krankenanstalten ( „infirmier(ière) psychiatrique” ),
- —
medizinisch-technische/r Chirurgie-Assistent/in ( „assistant(e) technique médical(e) en chirurgie” ),
- —
Kinderkrankenpfleger/-schwester ( „infirmier(ière) puériculteur(trice)” ),
- —
Anästhesie-Krankenpfleger/-schwester ( „infirmier(ière) anesthésiste” ),
- —
geprüfter Masseur/in ( „masseur(euse) diplômé(e)” ),
- —
Erzieher/in ( „éducateur(trice)” ),
In den Niederlanden
- —
-
veterinärmedizinische(r) Assistent(in) (dierenartassistent).
In Österreich
- —
-
spezielle Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege,
- —
spezielle Grundausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege.
- —
-
entweder mindestens drei Jahre berufliche Ausbildung an einer Fachschule, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird, gegebenenfalls ergänzt durch einen ein- oder zweijährigen Spezialisierungskurs, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird,
- —
oder mindestens zweieinhalb Jahre Ausbildung an einer Fachschule, die mit einer Prüfung abgeschlossen und durch eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer zugelassenen Einrichtung ergänzt wird,
- —
oder mindestens zwei Jahre Ausbildung an einer Fachschule, die durch eine Prüfung abgeschlossen und durch eine mindestens einjährige Berufspraxis oder ein mindestens einjähriges Praktikum in einer zugelassenen Einrichtung ergänzt wird,
- —
oder im Fall des veterinärmedizinischen Assistenten (dierenartassistent) in den Niederlanden mindestens drei Jahre berufliche Ausbildung an einer Fachschule (MBO-System) oder alternativ dazu eine mindestens dreijährige Berufsausbildung innerhalb des dualen Lehrlingsausbildungssystems (LLW), die beide mit einer Prüfung abgeschlossen werden.
In Österreich
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Kontaktlinsenoptiker,
- —
Fußpfleger,
- —
Hörgeräteakustiker,
- —
Drogist.
- —
-
Masseur.
- —
-
Kindergärtner/in,
- —
Erzieher.
In der Slowakei
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Tanzpädagoge an Kunstschulen (Grundstufe) (),
- —
Erzieher in besonderen Erziehungseinrichtungen und in Sozialdiensteinrichtungen ().
- 2.
- Meister (Bildungs- und Ausbildungsgänge zum „Meister” , für die nicht unter die Richtlinien des Anhangs A fallenden handwerklichen Tätigkeiten)
In Dänemark
die Bildung und Ausbildung, die zu folgendem Beruf führt:- —
-
Optiker ( „Optometrist” ).
- —
-
Orthopädiemechaniker ( „Ortopædimekaniker” ).
- —
-
Orthopädieschuhmacher ( „Ortopædiskomager” ).
In Deutschland
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Augenoptiker,
- —
Zahntechniker,
- —
Bandagist,
- —
Hörgeräte-Akustiker,
- —
Orthopädiemechaniker,
- —
Ortopädieschuhmacher.
In Luxemburg
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Augenoptiker ( „opticien” ),
- —
Zahntechniker ( „mécanicien dentaire” ),
- —
Hörgeräte-Akustiker ( „audioprothésiste” ),
- —
Orthopädiemechaniker-Bandagist ( „mécanicien orthopédiste-bandagiste” ),
- —
Ortopädieschuhmacher ( „orthopédiste-cordonnier” ).
In Österreich
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Bandagist,
- —
Miederwarenerzeuger,
- —
Optiker,
- —
Orthopädieschuhmacher,
- —
Orthopädietechniker,
- —
Zahntechniker,
- —
Gärtner.
- —
-
Meister in der Landwirtschaft,
- —
Meister in der ländlichen Hauswirtschaft,
- —
Meister im Gartenbau,
- —
Meister im Feldgemüsebau,
- —
Meister im Obstbau und in der Obstverwertung,
- —
Meister im Weinbau und in der Kellerwirtschaft,
- —
Meister in der Molkerei und Käsewirtschaft,
- —
Meister in der Pferdewirtschaft,
- —
Meister in der Fischereiwirtschaft,
- —
Meister in der Geflügelwirtschaft,
- —
Meister in der Bienenwirtschaft,
- —
Meister in der Forstwirtschaft,
- —
Meister in der Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,
- —
Meister in der landwirtschaftlichen Lagerhaltung.
In Polen
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Lehrer in der praktischen beruflichen Bildung (); der Ausbildungsgang hat eine Dauer von:
- 1.
- entweder 8 Jahre allgemeine Schulbildung und 5 Jahre berufliche Sekundarausbildung oder eine gleichwertige Sekundarausbildung auf einem entsprechenden Gebiet sowie im Anschluss daran ein Pädagogiklehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 150 Stunden, ein Lehrgang in Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene und eine zweijährige berufliche Praxis in dem Beruf, in dem der Lehrer unterrichten wird.
- 2.
- oder 8 Jahre allgemeine Schulbildung und 5 Jahre berufliche Sekundarausbildung sowie ein Abschlusszeugnis einer postsekundären pädagogisch-technischen Bildungseinrichtung.
- 3.
- oder 8 Jahre allgemeine Schulbildung und 2 bis 3 Jahre grundlegende berufliche Sekundarausbildung sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, die durch den Meisterbrief in dem betreffenden Beruf bescheinigt wird; daran schließt sich ein Pädagogiklehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 150 Stunden an.
In der Slowakei
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Meister in der beruflichen Bildung ().
- 3.
- Seeschiffahrt
- a)
- Schiffsführung
- —
-
Nautischer Offiziersassistent (),
- —
Nautischer Wachoffizier (),
- —
Erster Offizier (),
- —
Kapitän (),
- —
Technischer Offiziersassistent (),
- —
Technischer Wachoffizier (),
- —
Zweiter technischer Offizier (),
- —
Leiter der Maschinenanlage (),
- —
Schiffselektriker (),
- —
Leitender Schiffselektriker ().
- —
-
Kapitän der Handelsmarine ( „skibsfører” ),
- —
Erster Offizier ( „overstyrmand” ),
- —
Steuermann, Wachoffizier ( „enestyrmand, vagthavende styrmand” ),
- —
Wachoffizier ( „vagthavende styrmand” ),
- —
Schiffsbetriebsmeister ( „maskinchef” ),
- —
leitender technischer Offizier ( „1. maskinmester” ),
- —
leitender technischer Offizier/technischer Wachoffizier ( „1. maskinmester/vagthavende maskinmester” ).
- —
-
Kapitän AM,
- —
Kapitän AK,
- —
nautischer Schiffsoffizier AMW,
- —
nautischer Schiffsoffizier AKW,
- —
Schiffsbetriebstechniker CT - Leiter von Maschinenanlagen,
- —
Schiffsmaschinist CMa - Leiter von Maschinenanlagen,
- —
Schiffsbetriebstechniker CTW,
- —
Schiffsmaschinist CMaW - technischer Alleinoffizier.
- —
-
nautischer Offizier ( „ufficiale di coperta” ),
- —
technischer Offizier ( „ufficiale di macchina” ).
- —
-
Leitender Schiffselektrotechniker (),
- —
Kühlsystembediener ().
- —
-
Deckoffizier in der Küstenschiffahrt (mit Ergänzung) ( „stuurman kleine handelsvaart” (met aanvulling)),
- —
diplomierter Maschinenwachdienstkundiger ( „diploma motordrijver” ),
- —
VTS-Beamter (VTS-functionaris),
- —
in der Tschechischen Republik:
- —
-
Nautischer Offiziersassistent ()
- 1.
- Mindestalter: 20 Jahre.
- 2.
- a)
- Ausbildung an der Marineakademie oder der Marinefachschule (Fachbereich „Schifffahrt” ), die jeweils mit der maturitní zkouška-Prüfung abzuschließen ist, sowie eine zugelassene Seefahrtzeit von mindestens sechs Monaten an Bord eines Schiffes während der Ausbildung oder
- b)
- zugelassene Seefahrtzeit von mindestens zwei Jahren als Schiffsmann im Rahmen des nautischen Wachdienstes auf Unterstützungsebene auf Schiffen und Abschluss der zugelassenen Ausbildung, die die in Abschnitt A-II/1 des STCW (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten)-Codes enthaltenen Befähigungsanforderungen erfüllt und an einer Marineakademie oder Marinefachschule einer Vertragspartei des STCW-Übereinkommens mit einer Prüfung vor einem vom MTC (Seetransportausschuss der Tschechischen Republik) anerkannten Prüfungsausschuss absolviert wurde.
- —
Nautischer Wachoffizier ()
- 1.
- Zugelassene Seefahrtzeit als Nautischer Offiziersassistent auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr von mindestens sechs Monaten im Falle eines Absolventen einer Marineakademie oder Marinefachschule oder von einem Jahr im Falle eines Absolventen einer zugelassenen Ausbildung, darunter mindestens sechs Monate als Schiffsmann im Rahmen des nautischen Wachdienstes.
- 2.
- Ordnungsgemäß geführtes und beurkundetes Ausbildungsbuch für Offiziersanwärter.
- —
Erster Offizier ()
Befähigungszeugnis als nautischer Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr und zugelassene Seefahrtzeit in dieser Funktion von mindestens zwölf Monaten.
- —
Kapitän ()
Dienstzeugnis als Kapitän auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 bis 3000.
Befähigungszeugnis als Erster Offizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 3000 oder mehr, zugelassene Seefahrtzeit als erster Offizier von mindestens sechs Monaten auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr und eine zugelassene Seefahrtzeit als erster Offizier von mindestens sechs Monaten auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 3000 oder mehr.
- —
Technischer Offiziersassistent ()
- 1.
- Mindestalter: 20 Jahre.
- 2.
- Ausbildung an der Marineakademie oder der Marinefachschule (Fachbereich „Schiffsingenieurwesen” ) und eine zugelassene Seefahrtzeit von mindestens sechs Monaten an Bord eines Schiffes während der Ausbildung.
- —
Technischer Wachoffizier ()
Zugelassene Seefahrtzeit in der Funktion eines technischen Offiziersassistenten von mindestens sechs Monaten als Absolvent einer Marineakademie oder einer Marinefachschule.
- —
Zweiter technischer Offizier ()
Zugelassene Seefahrtzeit von mindestens zwölf Monaten in der Funktion eines dritten technischen Offiziers auf Schiffen, deren Hauptantriebsmaschinen eine Antriebsleistung von 750 kW oder mehr haben.
- —
Leiter der Maschinenanlage ()
Befähigungszeugnis für den Dienst als zweiter technischer Offizier auf Schiffen, deren Hauptantriebsmaschinen eine Antriebsleistung von 3000 kW oder mehr haben und zugelassene Seefahrtzeit von mindestens sechs Monaten in dieser Funktion.
- —
Schiffselektriker ()
- 1.
- Mindestalter: 18 Jahre.
- 2.
- Marine- oder sonstige Akademie, elektrotechnische Fakultät oder Technikerschule oder Elektrotechnik-Fachschule, die jeweils mit dem Abschluss maturitní zkouška abzuschließen ist, und mindestens zwölfmonatige Praxis auf dem Gebiet der Elektrotechnik.
- —
Leitender Schiffselektriker ()
- 1.
- Marineakademie oder Marinefachschule, elektrotechnische Fakultät oder andere Akademie oder Sekundarschule auf dem Gebiet der Elektrotechnik, die jeweils mit dem Abschluss maturitní zkouška bzw. einem Staatsexamen abzuschließen ist.
- 2.
- Zugelassene Seefahrtzeit als Schiffselektriker von mindestens 12 Monaten im Falle eines Absolventen einer Akademie oder Fachschule und von 24 Monaten im Falle eines Absolventen einer Sekundarschule;
- —
in Dänemark eine Grundschulzeit von neun Jahren umfassen, an die sich ein Grundausbildungsgang und/oder ein Seedienstausbildungsgang mit einer Dauer von 17 bis 36 Monaten anschließt, ergänzt
- —
-
für den Wachoffizier durch eine einjährige berufliche Fachausbildung,
- —
für die anderen Berufe durch eine dreijährige berufliche Fachausbildung;
- —
in Deutschland eine Gesamtdauer zwischen 14 und 18 Jahren haben, davon eine dreijährige Berufsgrundausbildung und eine einjährige Seedienstpraxis, an die sich eine ein- bis zweijährige berufliche Fachausbildung - gegebenenfalls ergänzt durch eine zweijährige Seefahrtpraxis - anschließt;
- —
in Italien eine Gesamtdauer von 13 Jahren haben, davon mindestens fünf Jahre berufliche Ausbildung, die mit einer Prüfung abgeschlossen und gegebenenfalls durch ein Praktikum ergänzt werden;
- —
in Lettland:
- —
-
Leitender Schiffselektrotechniker ()
- 1.
- Mindestalter: 18 Jahre
- 2.
- Die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und sechs Monaten und umfasst eine mindestens neunjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Ausbildung. Zusätzlich ist eine Seefahrtzeit von nicht weniger als sechs Monaten als Schiffselektriker oder als Assistent des Leitenden Schiffselektrikers auf Schiffen mit einer Leistung von mehr als 750 kW erforderlich. Die Berufsausbildung wird mit einer besonderen Prüfung durch die zuständige Behörde gemäß dem durch das Verkehrsministerium zugelassenen Ausbildungsprogramm abgeschlossen.
- —
Kühlsystembediener ()
- 1.
- Mindestalter: 18 Jahre
- 2.
- Die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens neunjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Ausbildung. Zusätzlich ist eine Seefahrtzeit von nicht weniger als zwölf Monaten als Assistent des Leitenden Kühltechnikers erforderlich. Die Berufsausbildung wird mit einer besonderen Prüfung durch die zuständige Behörde gemäß dem durch das Verkehrsministerium zugelassenen Ausbildungsprogramm abgeschlossen;
- —
in den Niederlanden:
- —
-
für den Deckoffizier in der Küstenschiffahrt (mit Ergänzung) (stuurman kleine handelsvaart (met aanvulling)) und diplomierter Maschinenwachdienstkundiger (diploma motordrijver) einen Studiengang von 14 Jahre umfassen, davon mindestens zwei Jahre Ausbildung an einer beruflichen Fachschule, ergänzt durch ein zwölfmonatiges Praktikum,
- —
für den VTS-Beamten (VTS-functionaris) einen Studiengang von mindestens 15 Jahren, der eine mindestens dreijährige Ausbildung an einer höheren berufsbildenden Schule (HBO) oder eine berufsbildenden mittleren Schule (MBO) umfaßt, woran sich Fachlehrgänge auf nationaler und regionaler Ebene anschließen, die jeweils mindestens 12 Wochen theoretische Ausbildung umfassen und jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden,
- —
in Rumänien:
- —
-
für Rudergänger zur See II/4 STCW ( „timonier maritim” ) Folgendes voraussetzen:
- 1.
- Mindestalter: 18 Jahre.
- 2.
- a)
- geeignetes Befähigungszeugnis für Seeleute (Sekundarausbildung im Schifffahrtsbereich); abgeschlossene Seefahrtzeit von 24 Monaten als Seemann an Bord von Seeschiffen, wovon mindestens 12 Monate innerhalb der letzten fünf Jahre liegen; Teilnahme an einem zugelassenen Beförderungslehrgang für die Ausführungsebene (7 Tage);
- b)
- oder geeignetes Befähigungszeugnis für Seeleute (Sekundarausbildung im Schifffahrtsbereich) und Befähigungszeugnis für Funker, Mobilfunktechniker zur See; abgeschlossene Seefahrtzeit von 24 Monaten als Seemann und als Funker, Mobilfunktechniker zur See oder als Techniker für GMDSS-GOC; Teilnahme an einem zugelassenen Beförderungslehrgang für die Ausführungsebene teilgenommen (7 Tage);
- —
-
Rudergänger zur See II/4 STCW ( „timonier maritim” ).
In der Tschechischen Republik
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
In Dänemark
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
In Deutschland
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
In Italien
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
In Lettland
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
In den Niederlanden
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
die Bildungs- und Ausbildungsgängen entsprechen, die
und die im Rahmen des Internationalen STCW-Übereinkommens (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungsnachweisen, Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, 1978) anerkannt sind.
In Rumänien
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
- b)
- Hochseefischerei
- —
-
Kapitän BG/Fischerei,
- —
Kapitän BK/Fischerei,
- —
nautischer Schiffsoffizier BGW/Fischerei,
- —
nautischer Schiffsoffizier BKW/Fischerei.
- —
-
technischer Deckoffizier V ( „stuurman werktuigkundige V” ),
- —
Maschinenwachdienstkundiger IV auf Fischereifahrzeugen - ( „werktuigkundige IV visvaart” ),
- —
Deckoffizier auf Fischereifahrzeugen ( „stuurman IV visvaart” ),
- —
technischer Deckoffizier VI ( „stuurman werktuigkundige VI” ),
- —
-
in Deutschland eine Gesamtdauer zwischen 14 und 18 Jahren haben, davon eine dreijährige Berufsgrundausbildung und eine einjährige Seedienstpraxis, an die sich eine ein- bis zweijährige berufliche Fachausbildung - gegebenenfalls ergänzt durch eine zweijährige Seefahrtpraxis - anschließt;
- —
in den Niederlanden einen Studiengang zwischen 13 und 15 Jahren umfassen, davon mindestens zwei Jahre an einer beruflichen Fachschule, ergänzt durch ein zwölfmonatiges Praktikum,
In Deutschland
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
In den Niederlanden
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:
die Bildungs- und Ausbildungsgängen entsprechen, die
und die im Rahmen des Übereinkommens von Torremolinos (Internationales Übereinkommen von 1977 über die Sicherheit der Fischereifahrzeuge) anerkannt sind.
- 4.
- Technischer Bereich
In der Tschechischen Republik
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
zugelassener Techniker, zugelassener Baufacharbeiter ().
Mindestens neunjährige Berufsausbildung, die vier Jahre technische Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird (technische Sekundarschulprüfung), und fünf Jahre Berufserfahrung umfasst und mit der Prüfung der beruflichen Befähigung für die Ausübung ausgewählter beruflicher Tätigkeiten im Baugewerbe abgeschlossen wird (gemäß Gesetz Nr. 50/1976 Sb. (Gesetz über das Bauwesen) und Gesetz Nr. 360/1992 Sb.).
- —
Schienenfahrzeugführer ().
Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren, die mindestens eine achtjährige Schulbildung und eine mindestens vierjährige, mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossene Berufsausbildung umfasst und die mit dem Staatsexamen über die Triebkraft von Fahrzeugen endet.
- —
Gleiskontrolltechniker ().
Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige Schulbildung und eine vierjährige berufliche Sekundarausbildung an einer Sekundarschule für Maschinenbau oder Elektrotechnik, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird.
- —
Fahrlehrer ().
Mindestalter: 24 Jahre; die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung mit Schwerpunkt „Verkehrswesen” oder „Maschinenbau” , die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird.
- —
Staatlich anerkannter Prüfer für die Verkehrstauglichkeit von Motorfahrzeugen ().
Mindestalter: 21 Jahre; die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird; daran schließt sich eine mindestens zweijährige technische Praxis an; die betreffende Person muss Inhaber eines Führerscheins sein, darf keinen Eintrag im Strafregister haben und muss einen Sonderlehrgang für staatlich anerkannte Techniker mit einer Dauer von mindestens 120 Stunden abgeschlossen und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
- —
Mechaniker für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen ().
Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, die eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška endet, umfasst; außerdem muss der Bewerber über eine mindestens dreijährige technische Praxis verfügen und den Sonderlehrgang „Mechanik für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen” mit einer Dauer von 8 Stunden absolvieren sowie die Prüfung erfolgreich ablegen.
- —
Kapitän erster Klasse ().
Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Jahren, die eine achtjährige allgemeine Schulbildung und eine dreijährige Berufsausbildung umfasst, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird und der sich eine Prüfung für die Erlangung des Befähigungszeugnisses anschließt. An diese Berufsausbildung muss sich eine vierjährige berufliche Praxis anschließen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
- —
Restaurator von Monumenten, die kunsthandwerkliche Arbeiten darstellen ().
Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, die eine vollständige technische Sekundarausbildung im Ausbildungsgang „Restaurierung” oder eine zehn- bis zwölfjährige Ausbildung in einem verwandten Ausbildungsgang umfasst; hinzu kommt eine fünfjährige Berufserfahrung im Falle einer vollständigen technischen Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird, oder eine achtjährige Berufserfahrung im Falle einer technischen Sekundarausbildung, die mit der Gesellenprüfung endet.
- —
Restaurator von Kunstwerken, bei denen es sich nicht um Monumente handelt und die sich in Sammlungen von Museen oder Galerien befinden, sowie von anderen Gegenständen von kulturellem Wert ().
Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, der im Falle einer mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossenen vollständigen technischen Sekundarausbildung im Ausbildungsgang „Restaurierung” eine fünfjährige Berufserfahrung folgt.
- —
Abfallentsorger ().
Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren, die eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige, mit der Prüfung maturitní zkouška abgeschlossene berufliche Sekundarausbildung und eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich der Abfallentsorgung innerhalb der letzten 10 Jahre umfasst.
- —
Sprengmeister ().
Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, die eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška endet, umfasst und an die sich Folgendes anschließt:
- —
-
zwei Berufsjahre als Schießhauer unter Tage (für eine Tätigkeit unter Tage) oder ein Berufsjahr über Tage (für eine Tätigkeit über Tage), ein halbes Jahr davon als Schießhauergehilfe,
- —
ein Lehrgang, der 100 Stunden theoretische und praktische Ausbildung umfasst und an den sich eine Prüfung vor dem zuständigen Bezirksbergamt anschließt,
- —
eine sechsmonatige oder längere Berufserfahrung bei der Planung und Durchführung größerer Sprengungen,
- —
ein Lehrgang, der 32 Stunden theoretische und praktische Ausbildung umfasst und an den sich eine Prüfung vor dem tschechischen Bergamt anschließt.
In Italien
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Vermessungstechniker ( „geometra” ),
- —
staatlich geprüfter Landwirt ( „perito agrario” ),
- —
Buchprüfer ( „ragioniere” ) und Wirtschaftsprüfer ( „perito commerciale” ),
- —
Sozialrechtsberater ( „consulente del lavoro” ).
Diese Bildungs- und Ausbildungsgänge umfassen eine technische Sekundarschulausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren, davon eine achtjährige Pflichtschulzeit, an die sich eine fünfjährige Sekundarschulausbildung anschließt, wobei drei Jahre der Berufsbildung gewidmet sind, die durch das technische Abitur abgeschlossen und wie folgt ergänzt werden:
- —
im Fall des Vermessungstechnikers
entweder durch ein mindestens zweijähriges Praktikum in einem einschlägigen Betrieb
oder durch eine fünfjährige Berufserfahrung;
- —
im Fall des staatlich geprüften Landwirts durch den Abschluß eines mindestens zweijährigen Praktikums.
In Lettland
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Lokführergehilfe ().
- —
-
Mindestalter: 18 Jahre.
- —
Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, die eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung umfasst. Die Berufsausbildung wird mit der vom Arbeitgeber abgenommenen fachlichen Prüfung abgeschlossen; die zuständige Behörde stellt ein für fünf Jahre geltendes Befähigungszeugnis aus.
- —
-
Gerichtsvollzieher ( „gerechtsdeurwaarder” ).
- —
Zahnprothetiker (tandprotheticus).
- —
-
im Fall des Gerichtsvollziehers (gerechtsdeurwaarder) einen Studiengang und eine berufliche Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 19 Jahren, davon eine achtjährige Pflichtschulzeit, an die sich eine achtjährige Sekundarschulzeit anschließt, wobei vier Jahre der fachlichen Ausbildung gewidmet sind und durch eine staatliche Prüfung abgeschlossen werden, ergänzt durch eine dreijährige theoretische und praktische Ausbildung, die auf die Ausübung des Berufs ausgerichtet ist,
- —
im Fall des Zahnprotetikers (tandprotheticus) einen Studiengang und eine berufliche Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Jahren Vollzeitausbildung und drei Jahren Teilzeitausbildung, davon eine achtjährige Grundschulzeit, eine vierjährige allgemeine Sekundarschulzeit, eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung, die eine theoretische und praktische Ausbildung zum Zahntechniker umfaßt, ergänzt durch eine dreijährige Teilzeitausbildung als Zahnprothetiker, die mit einer Prüfung abschließt.
In Österreich
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
-
Förster,
- —
Technisches Büro,
- —
Überlassung von Arbeitskräften — Arbeitsleihe,
- —
Arbeitsvermittlung,
- —
Vermögensberater,
- —
Berufsdetektiv,
- —
Bewachungsgewerbe,
- —
Immobilienmakler,
- —
Immobilienverwalter,
- —
Werbeagentur,
- —
Bauträger (Bauorganisator, Baubetreuer),
- —
Inkassoinstitut.
- —
-
Berater in Versicherungsangelegenheiten.
- —
-
Planender Baumeister,
- —
Planender Zimmermeister.
- —
-
Gewerblicher Buchhalter nach der Gewerbeordnung von 1994,
- —
Selbstständiger Buchhalter nach dem Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe von 1999.
In Polen
die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:- —
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Prüfungstechniker für die grundlegende Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in einer Prüfstelle ().
Ausbildung mit achtjähriger allgemeiner Schulbildung und fünfjähriger technischer Sekundarbildung im Bereich „Kraftfahrzeuge” und drei Jahren Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, die einen Grundlehrgang für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen (51 Stunden) und die Ablegung der Befähigungsprüfung umfasst.
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Prüfungstechniker für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in der Fahrzeugprüfstelle eines Bezirks ().
Ausbildung mit achtjähriger allgemeiner Schulbildung und fünfjähriger technischer Sekundarbildung mit Schwerpunkt „Kraftfahrzeuge” und vier Jahren Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, die einen Grundlehrgang für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen (51 Stunden) und die Ablegung der Befähigungsprüfung umfasst.
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Prüfungstechniker für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in der Fahrzeugprüfstelle ().
Ausbildung mit achtjähriger allgemeiner Schulbildung, fünfjähriger technischer Sekundarbildung im Bereich „Kraftfahrzeuge” und nachweislich 4 Jahren Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, oder achtjähriger allgemeiner Schulbildung, fünfjähriger technischer Sekundarbildung in einem anderen Bereich als „Kraftfahrzeuge” sowie nachweislich 8 Jahren Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, die eine Gesamtausbildung einschließlich Grund- und Spezialausbildung (113 Stunden) mit Prüfungen nach jeder Stufe umfasst.
Die Dauer in Stunden und der allgemeine Umfang der Einzelkurse im Rahmen der Gesamtausbildung zum Prüfungstechniker sind gesondert in der Verordnung des Infrastrukturministers vom 28. November 2002 über besondere Anforderungen an Prüfungstechniker (Amtsblatt Nr. 208/2002, Punkt 1769) niedergelegt.
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Fahrdienstleiter ().
Achtjährige allgemeine Schulbildung und vierjährige berufliche Sekundarausbildung mit dem Schwerpunkt Schienenverkehr sowie ein Vorbereitungslehrgang für die Tätigkeit als Fahrdienstleiter - 45 Tage und Ablegung der Befähigungsprüfung oder achtjährige allgemeine Schulbildung und fünfjährige berufliche Sekundarausbildung mit dem Schwerpunkt Schienenverkehr sowie ein Vorbereitungslehrgang für die Tätigkeit als Fahrdienstleiter - 63 Tage und Ablegung der Befähigungsprüfung.
- 5.
- Bildungs- und Ausbildungsgänge im Vereinigten Königreich, die als nationale berufliche Befähigungsnachweise ( „National Vocational Qualifications” ) bzw. als berufliche Befähigungsnachweise für Schottland ( „Scottish Vocational Qualifications” ) zugelassen sind
Die Bildungs- und Ausbildungsgänge- —
medizinisch-wissenschaftlicher Laborant ( „Medical laboratory scientific officer” ),
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Bergbau-Elektroingenieur ( „Mine electrical engineer” ),
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Bergbauingenieur ( „Mine mechanical engineer” ),
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anerkannter Sozialarbeiter im Bereich Geisteskrankheiten ( „Approved social worker - Mental Health” ),
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Bewährungshelfer ( „Probation officer” ),
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Zahnheilkundiger ( „Dental therapist” ),
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Zahnpfleger ( „Dental hygienist” ),
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Augenoptiker ( „Dispensing optician” ),
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Bergwerksbeauftragter ( „Mine deputy” ),
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Konkursverwalter ( „Insolvency practitioner” ),
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zugelassener Notar für Eigentumsübertragungen ( „Licensed conveyancer” ),
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Prothetiker ( „Prosthetist” ),
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Erster Offizier auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung ( „First mate - Freight/Passenger ships - unrestricted” ),
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Zweiter Offizier auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung ( „Second mate - Freight/Passenger ships - unrestricted” ),
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Dritter Offizier auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung ( „Third mate - Freight/Passenger ships - unrestricted” ),
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Deckoffizier auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung ( „Deck officer - Freight/Passenger ships - unrestricted” ),
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technischer Schiffsoffizier 2. Klasse auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung in bezug auf das Handelsgebiet ( „Engineer officer - Freight/Passenger ships - unlimited trading area” ) und
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Warenzeichenmakler ( „Trade mark agent” )
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geprüfte Fachkraft für Abfallwirtschaft ( „certified technically competent person in waste management” )und
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anerkannter Tierkrankenpfleger/anerkannte Tierkrankenpflegerin ( „listed veterinary nurse” )
- — Niveau 3:
- Befähigung zur Ausübung einer großen Anzahl unterschiedlicher Tätigkeiten in sehr unterschiedlichen Situationen, wobei es sich zum Großteil um komplizierte, nicht wiederkehrende Tätigkeiten handelt. Sie erfordern ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Eigenständigkeit und häufig die Kontrolle oder Anleitung durch andere.
- — Niveau 4:
- Befähigung zur Ausübung einer großen Anzahl komplizierter fach- oder berufsspezifischer Tätigkeiten in sehr unterschiedlichen Situationen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Eigenständigkeit erfordern. Häufig beinhalten sie die Verantwortung für die Arbeit anderer und Entscheidungen über den Einsatz von Mitteln.
Fußnote(n):
- (1)
Die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut(in)” wird seit dem 1. Juni 1994 anstelle der bisherigen Bezeichnung „Krankengymnast(in)” verliehen. Jedoch können Berufsangehörige, die vor diesem Datum ihr Diplom erhalten haben, auf Wunsch die alte Berufsbezeichnung „Krankengymnast(in)” weiterführen.
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