ANHANG C RL 92/51/EWG

VERZEICHNIS DER BESONDERS STRUKTURIERTEN AUSBILDUNGSGÄNGE GEMÄSS ARTIKEL 1 BUCHSTABE a) ZWEITER GEDANKENSTRICH ZIFFER ii)

1.
Paramedizinischer und sozialpädagogischer Bereich

In der Tschechischen Republik

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Assistent in der Gesundheitspflege ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine vierjährige berufliche Sekundarausbildung an einer Medizinfachschule, die mit der maturitní zkouška-Prüfung abgeschlossen wird.

Ernährungsmedizinischer Assistent ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine vierjährige berufliche Sekundarausbildung an einer Medizinfachschule, die mit der maturitní zkouška-Prüfung abgeschlossen wird.

In Deutschland

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger,

Krankengymnast(in)/Physiotherapeut(in):(1),

Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/Ergotherapeut,

Logopäde/Logopädin,

Orthoptist(in),

staatlich anerkannte(r) Erzieher(in),

staatlich anerkannte(r) Heilpädagoge(-in),

medizinisch-technische(r) Laboratoriums-Assistent(in),

medizinisch-technische(r) Radiologie-Assistent(in),

medizinisch-technische(r) Assistent(in) für Funktionsdiagnostik,

veterinärmedizinisch-technische(r) Assistent(in),

Diätassistent(in),

Pharmazieingenieur für die Ausbildung im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik bis zum 31. März 1994,

psychiatrische(r) Krankenschwester/Krankenpfleger,

Sprachtherapeut(in).

In Italien

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Zahntechniker ( „odontotecnico” ),

Optiker ( „ottico” ).

Fußpfleger ( „podologo” ).

In Zypern

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Zahntechniker ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 14 Jahren und umfasst eine mindestens sechsjährige allgemeine Schulbildung, eine sechsjährige Sekundarausbildung und eine anschließende zweijährige Berufsausbildung, der eine einjährige berufliche Praxis folgt.

Optiker ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 14 Jahren und umfasst eine mindestens sechsjährige allgemeine Schulbildung, eine sechsjährige Sekundarausbildung und eine anschließende zweijährige Berufsausbildung, der eine einjährige berufliche Praxis folgt.

In Lettland

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Zahnarzthelfer ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung und eine zweijährige Berufsausbildung an einer Medizinfachschule, der eine dreijährige berufliche Praxis folgt, an deren Ende eine Prüfung zur Erlangung des Fachzeugnisses abgelegt werden muss.

biomedizinisch-technischer Labor-Assistent (),

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung und eine zweijährige Berufsausbildung an einer Medizinfachschule, der eine zweijährige berufliche Praxis folgt, an deren Ende eine Prüfung zur Erlangung des Fachzeugnisses abgelegt werden muss.

Zahntechniker ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung und eine zweijährige Berufsausbildung an einer Medizinfachschule, der eine zweijährige berufliche Praxis folgt, an deren Ende eine Prüfung zur Erlangung des Fachzeugnisses abgelegt werden muss.

physiotherapeutischer Assistent ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens zehnjährige allgemeine Schulbildung und eine dreijährige Berufsausbildung an einer Medizinfachschule, der eine zweijährige berufliche Praxis folgt, an deren Ende eine Prüfung zur Erlangung des Fachzeugnisses abgelegt werden muss.

In Luxemburg

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

medizinisch-technischer Radiologie-Assistent ( „assistant technique médical en radiologie” ),

medizinisch-technischer Labor-Assistent ( „assistant technique médical de laboratoire” ),

Krankenpfleger/-schwester in psychiatrischen Krankenanstalten ( „infirmier(ière) psychiatrique” ),

medizinisch-technische/r Chirurgie-Assistent/in ( „assistant(e) technique médical(e) en chirurgie” ),

Kinderkrankenpfleger/-schwester ( „infirmier(ière) puériculteur(trice)” ),

Anästhesie-Krankenpfleger/-schwester ( „infirmier(ière) anesthésiste” ),

geprüfter Masseur/in ( „masseur(euse) diplômé(e)” ),

Erzieher/in ( „éducateur(trice)” ),

In den Niederlanden

veterinärmedizinische(r) Assistent(in) (dierenartassistent).

In Österreich

spezielle Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege,

spezielle Grundausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege.

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfassen

entweder mindestens drei Jahre berufliche Ausbildung an einer Fachschule, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird, gegebenenfalls ergänzt durch einen ein- oder zweijährigen Spezialisierungskurs, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird,

oder mindestens zweieinhalb Jahre Ausbildung an einer Fachschule, die mit einer Prüfung abgeschlossen und durch eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis oder ein mindestens sechsmonatiges Praktikum in einer zugelassenen Einrichtung ergänzt wird,

oder mindestens zwei Jahre Ausbildung an einer Fachschule, die durch eine Prüfung abgeschlossen und durch eine mindestens einjährige Berufspraxis oder ein mindestens einjähriges Praktikum in einer zugelassenen Einrichtung ergänzt wird,

oder im Fall des veterinärmedizinischen Assistenten (dierenartassistent) in den Niederlanden mindestens drei Jahre berufliche Ausbildung an einer Fachschule (MBO-System) oder alternativ dazu eine mindestens dreijährige Berufsausbildung innerhalb des dualen Lehrlingsausbildungssystems (LLW), die beide mit einer Prüfung abgeschlossen werden.

In Österreich

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Kontaktlinsenoptiker,

Fußpfleger,

Hörgeräteakustiker,

Drogist.

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von mindestens vierzehnJahren und umfassen eine mindestens fünfjährige Ausbildung im Rahmen einer strukturierten Ausbildung, die in eine mindestens dreijährige Lehre — dazu gehört eine Ausbildung, die zum Teil im Unternehmen und zum Teil in einer berufsbildenden Einrichtung erworben wird — und eine berufliche Praxis und Ausbildung unterteilt ist und durch eine Prüfung über den Beruf abgeschlossen wird, welche das Recht zur Berufsausübung und zur Lehrlingsausbildung verleiht.

Masseur.

Der betreffende Bildungs- und Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von vierzehn Jahren und umfaßt eine mindestens fünfjährige Ausbildung im Rahmen einer strukturierten Ausbildung, die in eine zweijährige Lehre, eine zweijährige Berufspraxis und -ausbildung und einen einjährigen Berufslehrgang unterteilt ist und durch eine Prüfung über den Beruf abgeschlossen wird, welche das Recht zur Berufsausübung und zur Lehrlingsausbildung verleiht.

Kindergärtner/in,

Erzieher.

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von 13 Jahren und umfassen fünf Jahre Berufsausbildung in einer entsprechenden Schule, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

In der Slowakei

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Tanzpädagoge an Kunstschulen (Grundstufe) (),

Erzieher in besonderen Erziehungseinrichtungen und in Sozialdiensteinrichtungen ().

Der Ausbildungslehrgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 14 Jahren und umfasst eine acht-/neunjährige allgemeine Schulbildung, eine vierjährige Ausbildung an einer Pädagogikschule oder an einer anderen weiterbildenden Schule und eine zweijährige pädadogische Teilzeitausbildung.

2.
Meister (Bildungs- und Ausbildungsgänge zum „Meister” , für die nicht unter die Richtlinien des Anhangs A fallenden handwerklichen Tätigkeiten)

In Dänemark

die Bildung und Ausbildung, die zu folgendem Beruf führt:

Optiker ( „Optometrist” ).

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von 14 Jahren und umfassen eine fünfjährige Berufsausbildung, die in eine zweieinhalbjährige theoretische Ausbildung an einer berufsbildenden Einrichtung und eine zweieinhalbjährige praktische Ausbildung im Unternehmen unterteilt ist, die durch eine anerkannte Prüfung über den Handwerksberuf abgeschlossen wird, welche das Recht auf Führung des Titels „Mester” verleiht.

Orthopädiemechaniker ( „Ortopædimekaniker” ).

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von zwölfeinhalb Jahren und umfassen eine dreieinhalbjährige Berufsausbildung, die in eine sechsmonatige theoretische Ausbildung an einer berufsbildenden Einrichtung und eine dreijährige praktische Ausbildung im Unternehmen unterteilt ist, die durch eine anerkannte Prüfung über den Handwerksberuf abgeschlossen wird, welche das Recht auf Führung des Titels „Mester” verleiht.

Orthopädieschuhmacher ( „Ortopædiskomager” ).

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von dreizehneinhalb Jahren und umfassen eine viereinhalbjährige Berufsausbildung, die in eine zweijährige theoretische Ausbildung an einer berufsbildenden Einrichtung und eine zweieinhalbjährige praktische Ausbildung im Unternehmen unterteilt ist, die durch eine anerkannte Prüfung über den Handwerksberuf abgeschlossen wird, welche das Recht auf Führung des Titels „Mester” verleiht.

In Deutschland

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Augenoptiker,

Zahntechniker,

Bandagist,

Hörgeräte-Akustiker,

Orthopädiemechaniker,

Ortopädieschuhmacher.

In Luxemburg

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Augenoptiker ( „opticien” ),

Zahntechniker ( „mécanicien dentaire” ),

Hörgeräte-Akustiker ( „audioprothésiste” ),

Orthopädiemechaniker-Bandagist ( „mécanicien orthopédiste-bandagiste” ),

Ortopädieschuhmacher ( „orthopédiste-cordonnier” ).

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von 14 Jahren und umfassen eine mindestens fünfjährige Ausbildung im Rahmen einer strukturierten Ausbildung, die zum Teil im Unternehmen und zum Teil in einer berufsbildenden Einrichtung erworben und durch eine Prüfung abgeschlossen wird.

In Österreich

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Bandagist,

Miederwarenerzeuger,

Optiker,

Orthopädieschuhmacher,

Orthopädietechniker,

Zahntechniker,

Gärtner.

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von mindestens vierzehn Jahren und umfassen eine mindestens fünfjährige Ausbildung im Rahmen einer strukturierten Ausbildung, die in eine mindestens dreijährige Lehre — dazu gehört eine Ausbildung, die zum Teil im Unternehmen und zum Teil in einer berufsbildenden Einrichtung erworben wird — und eine mindestens zweijährige berufliche Praxis und Ausbildung unterteilt ist und durch eine Meisterprüfung abgeschlossen wird, welche das Recht zur Berufsausübung, zur Lehrlingsausbildung und auf Führen des Titels „Meister” verleiht. Die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Meisterberufen auf dem Gebiet Land- und Forstwirtschaft führt:

Meister in der Landwirtschaft,

Meister in der ländlichen Hauswirtschaft,

Meister im Gartenbau,

Meister im Feldgemüsebau,

Meister im Obstbau und in der Obstverwertung,

Meister im Weinbau und in der Kellerwirtschaft,

Meister in der Molkerei und Käsewirtschaft,

Meister in der Pferdewirtschaft,

Meister in der Fischereiwirtschaft,

Meister in der Geflügelwirtschaft,

Meister in der Bienenwirtschaft,

Meister in der Forstwirtschaft,

Meister in der Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

Meister in der landwirtschaftlichen Lagerhaltung.

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von mindestens fünfzehn Jahren und umfassen eine mindestens sechsjährige Ausbildung im Rahmen einer strukturierten Ausbildung, die in eine mindestens dreijährige Lehre — dazu gehört eine Ausbildung, die zum Teil im Betrieb und zum Teil in einer berufsbildenden Einrichtung erworben wird — und eine dreijährige berufliche Praxis unterteilt ist und durch eine Meisterprüfung abgeschlossen wird, welche das Recht zur Lehrlingsausbildung und auf das Führen des Titels „Meister” verleiht.

In Polen

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Lehrer in der praktischen beruflichen Bildung (); der Ausbildungsgang hat eine Dauer von:

1.
entweder 8 Jahre allgemeine Schulbildung und 5 Jahre berufliche Sekundarausbildung oder eine gleichwertige Sekundarausbildung auf einem entsprechenden Gebiet sowie im Anschluss daran ein Pädagogiklehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 150 Stunden, ein Lehrgang in Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene und eine zweijährige berufliche Praxis in dem Beruf, in dem der Lehrer unterrichten wird.
2.
oder 8 Jahre allgemeine Schulbildung und 5 Jahre berufliche Sekundarausbildung sowie ein Abschlusszeugnis einer postsekundären pädagogisch-technischen Bildungseinrichtung.
3.
oder 8 Jahre allgemeine Schulbildung und 2 bis 3 Jahre grundlegende berufliche Sekundarausbildung sowie mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, die durch den Meisterbrief in dem betreffenden Beruf bescheinigt wird; daran schließt sich ein Pädagogiklehrgang mit einer Gesamtdauer von mindestens 150 Stunden an.

In der Slowakei

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Meister in der beruflichen Bildung ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine achtjährige allgemeine Schulbildung, eine vierjährige berufliche Bildung (vollständige berufliche Sekundarschulbildung und/oder Lehre in einem entsprechenden (ähnlichen) Ausbildungsgang der beruflichen Bildung bzw. Lehre), eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf dem der abgeschlossenen Ausbildung oder Lehre entsprechenden Gebiet und eine zusätzliche pädagogische Ausbildung an der pädagogischen Fakultät oder an den technischen Hochschulen oder eine vollständige Sekundarschulbildung und eine Lehre in einem entsprechenden (ähnlichen) Ausbildungsgang der beruflichen Bildung bzw. Lehre, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung auf dem der abgeschlossenen Ausbildung oder Lehre entsprechenden Gebiet und eine zusätzliche pädagogische Ausbildung an der pädagogischen Fakultät oder, ab 1. September 2005, eine Fachausbildung auf dem Gebiet der Fachpädagogik, die in den Methodologiezentren für Meister in der beruflichen Bildung an Fachschulen ohne zusätzlichen pädagogischen Ausbildungsgang absolviert werden kann.

3.
Seeschiffahrt

a)
Schiffsführung

    In der Tschechischen Republik

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    Nautischer Offiziersassistent (),

    Nautischer Wachoffizier (),

    Erster Offizier (),

    Kapitän (),

    Technischer Offiziersassistent (),

    Technischer Wachoffizier (),

    Zweiter technischer Offizier (),

    Leiter der Maschinenanlage (),

    Schiffselektriker (),

    Leitender Schiffselektriker ().

    In Dänemark

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    Kapitän der Handelsmarine ( „skibsfører” ),

    Erster Offizier ( „overstyrmand” ),

    Steuermann, Wachoffizier ( „enestyrmand, vagthavende styrmand” ),

    Wachoffizier ( „vagthavende styrmand” ),

    Schiffsbetriebsmeister ( „maskinchef” ),

    leitender technischer Offizier ( „1. maskinmester” ),

    leitender technischer Offizier/technischer Wachoffizier ( „1. maskinmester/vagthavende maskinmester” ).

    In Deutschland

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    Kapitän AM,

    Kapitän AK,

    nautischer Schiffsoffizier AMW,

    nautischer Schiffsoffizier AKW,

    Schiffsbetriebstechniker CT - Leiter von Maschinenanlagen,

    Schiffsmaschinist CMa - Leiter von Maschinenanlagen,

    Schiffsbetriebstechniker CTW,

    Schiffsmaschinist CMaW - technischer Alleinoffizier.

    In Italien

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    nautischer Offizier ( „ufficiale di coperta” ),

    technischer Offizier ( „ufficiale di macchina” ).

    In Lettland

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    Leitender Schiffselektrotechniker (),

    Kühlsystembediener ().

    In den Niederlanden

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    Deckoffizier in der Küstenschiffahrt (mit Ergänzung) ( „stuurman kleine handelsvaart” (met aanvulling)),

    diplomierter Maschinenwachdienstkundiger ( „diploma motordrijver” ),

    VTS-Beamter (VTS-functionaris),

    die Bildungs- und Ausbildungsgängen entsprechen, die

    in der Tschechischen Republik:

    Nautischer Offiziersassistent ()

    1.
    Mindestalter: 20 Jahre.
    2.
    a)
    Ausbildung an der Marineakademie oder der Marinefachschule (Fachbereich „Schifffahrt” ), die jeweils mit der maturitní zkouška-Prüfung abzuschließen ist, sowie eine zugelassene Seefahrtzeit von mindestens sechs Monaten an Bord eines Schiffes während der Ausbildung oder
    b)
    zugelassene Seefahrtzeit von mindestens zwei Jahren als Schiffsmann im Rahmen des nautischen Wachdienstes auf Unterstützungsebene auf Schiffen und Abschluss der zugelassenen Ausbildung, die die in Abschnitt A-II/1 des STCW (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten)-Codes enthaltenen Befähigungsanforderungen erfüllt und an einer Marineakademie oder Marinefachschule einer Vertragspartei des STCW-Übereinkommens mit einer Prüfung vor einem vom MTC (Seetransportausschuss der Tschechischen Republik) anerkannten Prüfungsausschuss absolviert wurde.

    Nautischer Wachoffizier ()

    1.
    Zugelassene Seefahrtzeit als Nautischer Offiziersassistent auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr von mindestens sechs Monaten im Falle eines Absolventen einer Marineakademie oder Marinefachschule oder von einem Jahr im Falle eines Absolventen einer zugelassenen Ausbildung, darunter mindestens sechs Monate als Schiffsmann im Rahmen des nautischen Wachdienstes.
    2.
    Ordnungsgemäß geführtes und beurkundetes Ausbildungsbuch für Offiziersanwärter.

    Erster Offizier ()

    Befähigungszeugnis als nautischer Wachoffizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr und zugelassene Seefahrtzeit in dieser Funktion von mindestens zwölf Monaten.

    Kapitän ()

    Dienstzeugnis als Kapitän auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 bis 3000.

    Befähigungszeugnis als Erster Offizier auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 3000 oder mehr, zugelassene Seefahrtzeit als erster Offizier von mindestens sechs Monaten auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 500 oder mehr und eine zugelassene Seefahrtzeit als erster Offizier von mindestens sechs Monaten auf Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von 3000 oder mehr.

    Technischer Offiziersassistent ()

    1.
    Mindestalter: 20 Jahre.
    2.
    Ausbildung an der Marineakademie oder der Marinefachschule (Fachbereich „Schiffsingenieurwesen” ) und eine zugelassene Seefahrtzeit von mindestens sechs Monaten an Bord eines Schiffes während der Ausbildung.

    Technischer Wachoffizier ()

    Zugelassene Seefahrtzeit in der Funktion eines technischen Offiziersassistenten von mindestens sechs Monaten als Absolvent einer Marineakademie oder einer Marinefachschule.

    Zweiter technischer Offizier ()

    Zugelassene Seefahrtzeit von mindestens zwölf Monaten in der Funktion eines dritten technischen Offiziers auf Schiffen, deren Hauptantriebsmaschinen eine Antriebsleistung von 750 kW oder mehr haben.

    Leiter der Maschinenanlage ()

    Befähigungszeugnis für den Dienst als zweiter technischer Offizier auf Schiffen, deren Hauptantriebsmaschinen eine Antriebsleistung von 3000 kW oder mehr haben und zugelassene Seefahrtzeit von mindestens sechs Monaten in dieser Funktion.

    Schiffselektriker ()

    1.
    Mindestalter: 18 Jahre.
    2.
    Marine- oder sonstige Akademie, elektrotechnische Fakultät oder Technikerschule oder Elektrotechnik-Fachschule, die jeweils mit dem Abschluss maturitní zkouška abzuschließen ist, und mindestens zwölfmonatige Praxis auf dem Gebiet der Elektrotechnik.

    Leitender Schiffselektriker ()

    1.
    Marineakademie oder Marinefachschule, elektrotechnische Fakultät oder andere Akademie oder Sekundarschule auf dem Gebiet der Elektrotechnik, die jeweils mit dem Abschluss maturitní zkouška bzw. einem Staatsexamen abzuschließen ist.
    2.
    Zugelassene Seefahrtzeit als Schiffselektriker von mindestens 12 Monaten im Falle eines Absolventen einer Akademie oder Fachschule und von 24 Monaten im Falle eines Absolventen einer Sekundarschule;

    in Dänemark eine Grundschulzeit von neun Jahren umfassen, an die sich ein Grundausbildungsgang und/oder ein Seedienstausbildungsgang mit einer Dauer von 17 bis 36 Monaten anschließt, ergänzt

    für den Wachoffizier durch eine einjährige berufliche Fachausbildung,

    für die anderen Berufe durch eine dreijährige berufliche Fachausbildung;

    in Deutschland eine Gesamtdauer zwischen 14 und 18 Jahren haben, davon eine dreijährige Berufsgrundausbildung und eine einjährige Seedienstpraxis, an die sich eine ein- bis zweijährige berufliche Fachausbildung - gegebenenfalls ergänzt durch eine zweijährige Seefahrtpraxis - anschließt;

    in Italien eine Gesamtdauer von 13 Jahren haben, davon mindestens fünf Jahre berufliche Ausbildung, die mit einer Prüfung abgeschlossen und gegebenenfalls durch ein Praktikum ergänzt werden;

    in Lettland:

    Leitender Schiffselektrotechniker ()

    1.
    Mindestalter: 18 Jahre
    2.
    Die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und sechs Monaten und umfasst eine mindestens neunjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Ausbildung. Zusätzlich ist eine Seefahrtzeit von nicht weniger als sechs Monaten als Schiffselektriker oder als Assistent des Leitenden Schiffselektrikers auf Schiffen mit einer Leistung von mehr als 750 kW erforderlich. Die Berufsausbildung wird mit einer besonderen Prüfung durch die zuständige Behörde gemäß dem durch das Verkehrsministerium zugelassenen Ausbildungsprogramm abgeschlossen.

    Kühlsystembediener ()

    1.
    Mindestalter: 18 Jahre
    2.
    Die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren und umfasst eine mindestens neunjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens dreijährige berufliche Ausbildung. Zusätzlich ist eine Seefahrtzeit von nicht weniger als zwölf Monaten als Assistent des Leitenden Kühltechnikers erforderlich. Die Berufsausbildung wird mit einer besonderen Prüfung durch die zuständige Behörde gemäß dem durch das Verkehrsministerium zugelassenen Ausbildungsprogramm abgeschlossen;

    in den Niederlanden:

    für den Deckoffizier in der Küstenschiffahrt (mit Ergänzung) (stuurman kleine handelsvaart (met aanvulling)) und diplomierter Maschinenwachdienstkundiger (diploma motordrijver) einen Studiengang von 14 Jahre umfassen, davon mindestens zwei Jahre Ausbildung an einer beruflichen Fachschule, ergänzt durch ein zwölfmonatiges Praktikum,

    für den VTS-Beamten (VTS-functionaris) einen Studiengang von mindestens 15 Jahren, der eine mindestens dreijährige Ausbildung an einer höheren berufsbildenden Schule (HBO) oder eine berufsbildenden mittleren Schule (MBO) umfaßt, woran sich Fachlehrgänge auf nationaler und regionaler Ebene anschließen, die jeweils mindestens 12 Wochen theoretische Ausbildung umfassen und jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden,

    in Rumänien:

    für Rudergänger zur See II/4 STCW ( „timonier maritim” ) Folgendes voraussetzen:

    1.
    Mindestalter: 18 Jahre.
    2.
    a)
    geeignetes Befähigungszeugnis für Seeleute (Sekundarausbildung im Schifffahrtsbereich); abgeschlossene Seefahrtzeit von 24 Monaten als Seemann an Bord von Seeschiffen, wovon mindestens 12 Monate innerhalb der letzten fünf Jahre liegen; Teilnahme an einem zugelassenen Beförderungslehrgang für die Ausführungsebene (7 Tage);
    b)
    oder geeignetes Befähigungszeugnis für Seeleute (Sekundarausbildung im Schifffahrtsbereich) und Befähigungszeugnis für Funker, Mobilfunktechniker zur See; abgeschlossene Seefahrtzeit von 24 Monaten als Seemann und als Funker, Mobilfunktechniker zur See oder als Techniker für GMDSS-GOC; Teilnahme an einem zugelassenen Beförderungslehrgang für die Ausführungsebene teilgenommen (7 Tage);

    und die im Rahmen des Internationalen STCW-Übereinkommens (Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungsnachweisen, Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten, 1978) anerkannt sind.

    In Rumänien

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    Rudergänger zur See II/4 STCW ( „timonier maritim” ).

b)
Hochseefischerei

    In Deutschland

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    Kapitän BG/Fischerei,

    Kapitän BK/Fischerei,

    nautischer Schiffsoffizier BGW/Fischerei,

    nautischer Schiffsoffizier BKW/Fischerei.

    In den Niederlanden

    die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

    technischer Deckoffizier V ( „stuurman werktuigkundige V” ),

    Maschinenwachdienstkundiger IV auf Fischereifahrzeugen - ( „werktuigkundige IV visvaart” ),

    Deckoffizier auf Fischereifahrzeugen ( „stuurman IV visvaart” ),

    technischer Deckoffizier VI ( „stuurman werktuigkundige VI” ),

    die Bildungs- und Ausbildungsgängen entsprechen, die

    in Deutschland eine Gesamtdauer zwischen 14 und 18 Jahren haben, davon eine dreijährige Berufsgrundausbildung und eine einjährige Seedienstpraxis, an die sich eine ein- bis zweijährige berufliche Fachausbildung - gegebenenfalls ergänzt durch eine zweijährige Seefahrtpraxis - anschließt;

    in den Niederlanden einen Studiengang zwischen 13 und 15 Jahren umfassen, davon mindestens zwei Jahre an einer beruflichen Fachschule, ergänzt durch ein zwölfmonatiges Praktikum,

    und die im Rahmen des Übereinkommens von Torremolinos (Internationales Übereinkommen von 1977 über die Sicherheit der Fischereifahrzeuge) anerkannt sind.

4.
Technischer Bereich

In der Tschechischen Republik

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

zugelassener Techniker, zugelassener Baufacharbeiter ().

Mindestens neunjährige Berufsausbildung, die vier Jahre technische Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird (technische Sekundarschulprüfung), und fünf Jahre Berufserfahrung umfasst und mit der Prüfung der beruflichen Befähigung für die Ausübung ausgewählter beruflicher Tätigkeiten im Baugewerbe abgeschlossen wird (gemäß Gesetz Nr. 50/1976 Sb. (Gesetz über das Bauwesen) und Gesetz Nr. 360/1992 Sb.).

Schienenfahrzeugführer ().

Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren, die mindestens eine achtjährige Schulbildung und eine mindestens vierjährige, mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossene Berufsausbildung umfasst und die mit dem Staatsexamen über die Triebkraft von Fahrzeugen endet.

Gleiskontrolltechniker ().

Der Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige Schulbildung und eine vierjährige berufliche Sekundarausbildung an einer Sekundarschule für Maschinenbau oder Elektrotechnik, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird.

Fahrlehrer ().

Mindestalter: 24 Jahre; die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung mit Schwerpunkt „Verkehrswesen” oder „Maschinenbau” , die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird.

Staatlich anerkannter Prüfer für die Verkehrstauglichkeit von Motorfahrzeugen ().

Mindestalter: 21 Jahre; die Ausbildung hat eine Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren und umfasst eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird; daran schließt sich eine mindestens zweijährige technische Praxis an; die betreffende Person muss Inhaber eines Führerscheins sein, darf keinen Eintrag im Strafregister haben und muss einen Sonderlehrgang für staatlich anerkannte Techniker mit einer Dauer von mindestens 120 Stunden abgeschlossen und die Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben.

Mechaniker für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen ().

Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, die eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška endet, umfasst; außerdem muss der Bewerber über eine mindestens dreijährige technische Praxis verfügen und den Sonderlehrgang „Mechanik für die Abgasuntersuchung bei Kraftfahrzeugen” mit einer Dauer von 8 Stunden absolvieren sowie die Prüfung erfolgreich ablegen.

Kapitän erster Klasse ().

Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Jahren, die eine achtjährige allgemeine Schulbildung und eine dreijährige Berufsausbildung umfasst, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird und der sich eine Prüfung für die Erlangung des Befähigungszeugnisses anschließt. An diese Berufsausbildung muss sich eine vierjährige berufliche Praxis anschließen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

Restaurator von Monumenten, die kunsthandwerkliche Arbeiten darstellen ().

Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, die eine vollständige technische Sekundarausbildung im Ausbildungsgang „Restaurierung” oder eine zehn- bis zwölfjährige Ausbildung in einem verwandten Ausbildungsgang umfasst; hinzu kommt eine fünfjährige Berufserfahrung im Falle einer vollständigen technischen Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossen wird, oder eine achtjährige Berufserfahrung im Falle einer technischen Sekundarausbildung, die mit der Gesellenprüfung endet.

Restaurator von Kunstwerken, bei denen es sich nicht um Monumente handelt und die sich in Sammlungen von Museen oder Galerien befinden, sowie von anderen Gegenständen von kulturellem Wert ().

Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, der im Falle einer mit dem Zeugnis maturitní zkouška abgeschlossenen vollständigen technischen Sekundarausbildung im Ausbildungsgang „Restaurierung” eine fünfjährige Berufserfahrung folgt.

Abfallentsorger ().

Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 12 Jahren, die eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige, mit der Prüfung maturitní zkouška abgeschlossene berufliche Sekundarausbildung und eine mindestens fünfjährige Erfahrung im Bereich der Abfallentsorgung innerhalb der letzten 10 Jahre umfasst.

Sprengmeister ().

Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, die eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung, die mit dem Zeugnis maturitní zkouška endet, umfasst und an die sich Folgendes anschließt:

zwei Berufsjahre als Schießhauer unter Tage (für eine Tätigkeit unter Tage) oder ein Berufsjahr über Tage (für eine Tätigkeit über Tage), ein halbes Jahr davon als Schießhauergehilfe,

ein Lehrgang, der 100 Stunden theoretische und praktische Ausbildung umfasst und an den sich eine Prüfung vor dem zuständigen Bezirksbergamt anschließt,

eine sechsmonatige oder längere Berufserfahrung bei der Planung und Durchführung größerer Sprengungen,

ein Lehrgang, der 32 Stunden theoretische und praktische Ausbildung umfasst und an den sich eine Prüfung vor dem tschechischen Bergamt anschließt.

In Italien

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Vermessungstechniker ( „geometra” ),

staatlich geprüfter Landwirt ( „perito agrario” ),

Buchprüfer ( „ragioniere” ) und Wirtschaftsprüfer ( „perito commerciale” ),

Sozialrechtsberater ( „consulente del lavoro” ).

Diese Bildungs- und Ausbildungsgänge umfassen eine technische Sekundarschulausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 13 Jahren, davon eine achtjährige Pflichtschulzeit, an die sich eine fünfjährige Sekundarschulausbildung anschließt, wobei drei Jahre der Berufsbildung gewidmet sind, die durch das technische Abitur abgeschlossen und wie folgt ergänzt werden:

im Fall des Vermessungstechnikers

    entweder durch ein mindestens zweijähriges Praktikum in einem einschlägigen Betrieb

    oder durch eine fünfjährige Berufserfahrung;

im Fall des staatlich geprüften Landwirts durch den Abschluß eines mindestens zweijährigen Praktikums.

Daran schließt sich die staatliche Prüfung an.

In Lettland

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Lokführergehilfe ().

Mindestalter: 18 Jahre.

Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 12 Jahren, die eine mindestens achtjährige allgemeine Schulbildung und eine mindestens vierjährige berufliche Sekundarausbildung umfasst. Die Berufsausbildung wird mit der vom Arbeitgeber abgenommenen fachlichen Prüfung abgeschlossen; die zuständige Behörde stellt ein für fünf Jahre geltendes Befähigungszeugnis aus.

In den Niederlanden die Bildung und Ausbildung, die zu folgendem Beruf führt:

Gerichtsvollzieher ( „gerechtsdeurwaarder” ).

Zahnprothetiker (tandprotheticus).

Diese Bildungs- und Ausbildungsgänge umfassen

im Fall des Gerichtsvollziehers (gerechtsdeurwaarder) einen Studiengang und eine berufliche Ausbildung mit einer Gesamtdauer von 19 Jahren, davon eine achtjährige Pflichtschulzeit, an die sich eine achtjährige Sekundarschulzeit anschließt, wobei vier Jahre der fachlichen Ausbildung gewidmet sind und durch eine staatliche Prüfung abgeschlossen werden, ergänzt durch eine dreijährige theoretische und praktische Ausbildung, die auf die Ausübung des Berufs ausgerichtet ist,

im Fall des Zahnprotetikers (tandprotheticus) einen Studiengang und eine berufliche Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mindestens 15 Jahren Vollzeitausbildung und drei Jahren Teilzeitausbildung, davon eine achtjährige Grundschulzeit, eine vierjährige allgemeine Sekundarschulzeit, eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung, die eine theoretische und praktische Ausbildung zum Zahntechniker umfaßt, ergänzt durch eine dreijährige Teilzeitausbildung als Zahnprothetiker, die mit einer Prüfung abschließt.

In Österreich

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Förster,

Technisches Büro,

Überlassung von Arbeitskräften — Arbeitsleihe,

Arbeitsvermittlung,

Vermögensberater,

Berufsdetektiv,

Bewachungsgewerbe,

Immobilienmakler,

Immobilienverwalter,

Werbeagentur,

Bauträger (Bauorganisator, Baubetreuer),

Inkassoinstitut.

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von mindestens fünfzehn Jahren und umfassen eine Pflichtschulzeit von acht Jahren, an die sich eine technische oder wirtschaftliche Sekundarschulausbildung mit einer Dauer von fünf Jahren anschließt, die durch eine technische oder wirtschaftliche Reifeprüfung abgeschlossen wird, ergänzt durch eine mindestens zweijährige berufliche Ausbildung und Praxis, die durch eine berufliche Prüfung abgeschlossen wird.

Berater in Versicherungsangelegenheiten.

Der betreffende Bildungs- und Ausbildungsgang hat eine Gesamtdauer von 15 Jahren und umfaßt eine sechsjährige Ausbildung im Rahmen einer strukturierten Ausbildung, die in eine dreijährige Lehre und eine dreijährige berufliche Praxis und Ausbildung unterteilt ist und durch eine Prüfung abgeschlossen wird.

Planender Baumeister,

Planender Zimmermeister.

Die betreffenden Bildungs- und Ausbildungsgänge haben eine Gesamtdauer von mindestens achtzehn Jahren und umfassen eine mindestens neunjährige Berufsausbildung, die in eine vierjährige technische Sekundärschulausbildung und eine mindestens fünfjährige berufliche Ausbildung und Praxis unterteilt ist und durch eine berufliche Prüfung abgeschlossen wird, die das Recht zur Berufsausübung und Lehrlingsausbildung verleiht, soweit die Ausbildung sich auf das Recht zum Planen von Bauten, zur Durchführung von technischen Berechnungen und zum Leiten von Bauarbeiten bezieht ( „Maria-Theresianisches-Privileg” ).

Gewerblicher Buchhalter nach der Gewerbeordnung von 1994,

Selbstständiger Buchhalter nach dem Bundesgesetz über die Wirtschaftstreuhandberufe von 1999.

In Polen

die Bildung und Ausbildung, die zu folgenden Berufen führt:

Prüfungstechniker für die grundlegende Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in einer Prüfstelle ().

Ausbildung mit achtjähriger allgemeiner Schulbildung und fünfjähriger technischer Sekundarbildung im Bereich „Kraftfahrzeuge” und drei Jahren Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, die einen Grundlehrgang für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen (51 Stunden) und die Ablegung der Befähigungsprüfung umfasst.

Prüfungstechniker für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in der Fahrzeugprüfstelle eines Bezirks ().

Ausbildung mit achtjähriger allgemeiner Schulbildung und fünfjähriger technischer Sekundarbildung mit Schwerpunkt „Kraftfahrzeuge” und vier Jahren Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, die einen Grundlehrgang für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen (51 Stunden) und die Ablegung der Befähigungsprüfung umfasst.

Prüfungstechniker für die Prüfung der Verkehrstauglichkeit von Kraftfahrzeugen in der Fahrzeugprüfstelle ().

Ausbildung mit achtjähriger allgemeiner Schulbildung, fünfjähriger technischer Sekundarbildung im Bereich „Kraftfahrzeuge” und nachweislich 4 Jahren Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, oder achtjähriger allgemeiner Schulbildung, fünfjähriger technischer Sekundarbildung in einem anderen Bereich als „Kraftfahrzeuge” sowie nachweislich 8 Jahren Praxis in einer Fahrzeugprüfstelle oder Werkstatt, die eine Gesamtausbildung einschließlich Grund- und Spezialausbildung (113 Stunden) mit Prüfungen nach jeder Stufe umfasst.

Die Dauer in Stunden und der allgemeine Umfang der Einzelkurse im Rahmen der Gesamtausbildung zum Prüfungstechniker sind gesondert in der Verordnung des Infrastrukturministers vom 28. November 2002 über besondere Anforderungen an Prüfungstechniker (Amtsblatt Nr. 208/2002, Punkt 1769) niedergelegt.

Fahrdienstleiter ().

Achtjährige allgemeine Schulbildung und vierjährige berufliche Sekundarausbildung mit dem Schwerpunkt Schienenverkehr sowie ein Vorbereitungslehrgang für die Tätigkeit als Fahrdienstleiter - 45 Tage und Ablegung der Befähigungsprüfung oder achtjährige allgemeine Schulbildung und fünfjährige berufliche Sekundarausbildung mit dem Schwerpunkt Schienenverkehr sowie ein Vorbereitungslehrgang für die Tätigkeit als Fahrdienstleiter - 63 Tage und Ablegung der Befähigungsprüfung.

5.
Bildungs- und Ausbildungsgänge im Vereinigten Königreich, die als nationale berufliche Befähigungsnachweise ( „National Vocational Qualifications” ) bzw. als berufliche Befähigungsnachweise für Schottland ( „Scottish Vocational Qualifications” ) zugelassen sind

Die Bildungs- und Ausbildungsgänge

medizinisch-wissenschaftlicher Laborant ( „Medical laboratory scientific officer” ),

Bergbau-Elektroingenieur ( „Mine electrical engineer” ),

Bergbauingenieur ( „Mine mechanical engineer” ),

anerkannter Sozialarbeiter im Bereich Geisteskrankheiten ( „Approved social worker - Mental Health” ),

Bewährungshelfer ( „Probation officer” ),

Zahnheilkundiger ( „Dental therapist” ),

Zahnpfleger ( „Dental hygienist” ),

Augenoptiker ( „Dispensing optician” ),

Bergwerksbeauftragter ( „Mine deputy” ),

Konkursverwalter ( „Insolvency practitioner” ),

zugelassener Notar für Eigentumsübertragungen ( „Licensed conveyancer” ),

Prothetiker ( „Prosthetist” ),

Erster Offizier auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung ( „First mate - Freight/Passenger ships - unrestricted” ),

Zweiter Offizier auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung ( „Second mate - Freight/Passenger ships - unrestricted” ),

Dritter Offizier auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung ( „Third mate - Freight/Passenger ships - unrestricted” ),

Deckoffizier auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung ( „Deck officer - Freight/Passenger ships - unrestricted” ),

technischer Schiffsoffizier 2. Klasse auf Fracht- oder Passagierschiffen - ohne Einschränkung in bezug auf das Handelsgebiet ( „Engineer officer - Freight/Passenger ships - unlimited trading area” ) und

Warenzeichenmakler ( „Trade mark agent” )

geprüfte Fachkraft für Abfallwirtschaft ( „certified technically competent person in waste management” )und

anerkannter Tierkrankenpfleger/anerkannte Tierkrankenpflegerin ( „listed veterinary nurse” )

führen zu Abschlüssen, die als nationale berufliche Befähigungsnachweise ( „National Vocational Qualifications” - NVQ) zugelassen sind oder vom Nationalen Rat für berufliche Befähigungsnachweise ( „National Council for Vocational Qualifications” ) bestätigt oder als gleichwertig anerkannt werden bzw. die in Schottland als berufliche Befähigungsnachweise für Schottland ( „Scottish Vocational Qualifications” ) zugelassen sind und die den Niveaus 3 und 4 des nationalen Systems für berufliche Befähigungsnachweise ( „National Framework of Vocational Qualifications” ) des Vereinigten Königreichs entsprechen. Für diese Niveaus gelten folgende Definitionen
— Niveau 3:
Befähigung zur Ausübung einer großen Anzahl unterschiedlicher Tätigkeiten in sehr unterschiedlichen Situationen, wobei es sich zum Großteil um komplizierte, nicht wiederkehrende Tätigkeiten handelt. Sie erfordern ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Eigenständigkeit und häufig die Kontrolle oder Anleitung durch andere.
— Niveau 4:
Befähigung zur Ausübung einer großen Anzahl komplizierter fach- oder berufsspezifischer Tätigkeiten in sehr unterschiedlichen Situationen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Eigenständigkeit erfordern. Häufig beinhalten sie die Verantwortung für die Arbeit anderer und Entscheidungen über den Einsatz von Mitteln.

Fußnote(n):

(1)

Die Berufsbezeichnung „Physiotherapeut(in)” wird seit dem 1. Juni 1994 anstelle der bisherigen Bezeichnung „Krankengymnast(in)” verliehen. Jedoch können Berufsangehörige, die vor diesem Datum ihr Diplom erhalten haben, auf Wunsch die alte Berufsbezeichnung „Krankengymnast(in)” weiterführen.

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