RL 92/51/EWG
Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG
Informationen
Ausfertigungsdatum18.01.1992
FundstelleAbl. 1992/L 209
Alle Normen
- KAPITEL IDefinitionen
- KAPITEL IIAnwendungsbereich
- KAPITEL IIIAnerkennungsregelung, wenn der Aufnahmestaat ein Diplom im Sinne dieser Richtlinie oder der Richtlinie 89/48/EWG fordert
- KAPITEL IVAnerkennungsregelung, wenn der Aufnahmestaat ein Diplom fordert und der aus einem anderen Mitgliedstaat stammende Antragsteller ein Prüfungszeugnis oder einen entsprechenden Ausbildungsnachweis besitzt
- KAPITEL VAnerkennungsregelung, wenn der Aufnahmestaat ein Prüfungszeugnis fordert
- KAPITEL VISonderregelung für die Anerkennung sonstiger Qualifikationen
- KAPITEL VIISonstige Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit, des freien Dienstleistungsverkehrs und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer
- KAPITEL VIIIKoordinierungsverfahren
- KAPITEL IXVerfahren zur Abweichung von der Wahl zwischen Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
- KAPITEL XVerfahren zur Änderung der Anhänge C und D
- KAPITEL XISonstige Bestimmungen