Artikel 5 RL 92/75/EWG
Werden die betreffenden Geräte zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf über den Versandhandel, in Katalogen oder auf einem anderen Wege angeboten, bei dem davon ausgegangen werden muß, daß der potentielle Käufer die Geräte nicht ausgestellt sieht, so wird durch die Durchführungsrichtlinien sichergestellt, daß dem potentiellen Käufer die wesentlichen auf dem Etikett bzw. dem Datenblatt enthaltenen Angaben vor dem Kauf eines Geräts zur Kenntnis gelangen.
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