Artikel 5 RL 93/113/EG

Vor dem 1. Juli 1998 wird über die Dossiers gemäß Artikel 3 Buchstabe b) nach dem in Artikel 24 der Richtlinie 70/524/EWG für die Zulassung von Zusatzstoffen in der Tierernährung vorgesehenen Verfahren entschieden.

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