Artikel 17 RL 93/15/EWG
Jeder Mitgliedstaat legt im einzelnen fest, wie Verstöße gegen die zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften zu ahnden sind. Die Sanktionen müssen hinreichende Gewähr für die künftige Einhaltung dieser Vorschriften bieten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.