Artikel 1 RL 93/29/EWG
Diese Richtlinie gilt für die Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrolleuchten und Anzeiger aller Fahrzeugtypen gemäß Artikel 1 der Richtlinie 92/61/EWG.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.