Artikel 18 RL 93/36/EWG

Bietergemeinschaften können Angebote einreichen. Von solchen kann nicht verlangt werden, daß sie zwecks Einreichung des Angebots eine bestimmte Rechtsform annehmen; dies kann jedoch verlangt werden, wenn ihnen der Zuschlag erteilt worden ist, sofern es für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist.

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