Artikel 4 RL 93/65/EWG

Um die Arbeiten zur Durchführung der Eurocontrol-Normen gegebenenfalls zu ergänzen, kann die Kommission gemäß der Richtlinie 83/189/EWG im Benehmen mit Eurocontrol europäische Normenorganisationen mit der Ausarbeitung von Normen beauftragen.

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