ANHANG IV RL 93/6/EWG
SONSTIGE RISIKEN
Wertpapierfirmen müssen eine Eigenkapitalunterlegung aufweisen, die einem Viertel ihrer fixen Gemeinkosten während des Vorjahres entspricht. Die zuständigen Behörden können diese Anforderung bei einer gegenüber dem Vorjahr erheblich veränderten Geschäftstätigkeit einer Firma berichtigen. Firmen, die ihre Geschäftstätigkeit seit weniger als einem Jahr (einschließlich des Tages der Aufnahme der Geschäftstätigkeit) ausüben, müssen eine Eigenkapitalanforderung in Höhe von einem Viertel der im Unternehmensplan vorgesehenen fixen Gemeinkosten erfüllen, sofern nicht die Behörden eine Anpassung dieser Planung verlangen.
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