Artikel 4 RL 94/35/EG

Nach dem in Artikel 7 genannten Verfahren kann entschieden werden,

ob ein bestimmtes Lebensmittel als ein unter eine Kategorie nach der Spalte III des Anhangs fallendes Lebensmittel anzusehen ist, wenn unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob im Rahmen dieser Richtlinie Süßungsmittel in diesem Lebensmittel verwendet werden dürfen, und

ob ein im Anhang aufgeführter und in der Menge „quantum satis” zugelassener Lebensmittelzusatzstoff im Einklang mit den in Artikel 2 genannten Kriterien verwendet wird.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.