ANHANG II RL 95/1/EG
VORSCHRIFTEN FÜR DIE ERMITTLUNG DES MAXIMALEN DREHMOMENTS UND DER MAXIMALEN NUTZLEISTUNG DES MOTORS
- 1.
- ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
1.1. Zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung von Fremdzündungsmotoren für Kleinkrafträder findet Anlage 1 Anwendung.
1.2. Zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung von Fremdzündungsmotoren für Krafträder oder Dreiradkraftfahrzeuge findet Anlage 2 Anwendung.
1.3. Zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung von Selbstzündungsmotoren findet Anlage 3 Anwendung.
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