ANHANG V RL 95/28/EG

PRÜFUNG ZUR BESTIMMUNG DES SCHMELZVERHALTENS VON WERKSTOFFEN

1.
Prinzip

Ein Prüfmuster wird in eine horizontale Lage gebracht und einem elektrischen Heizgerät ausgesetzt. Unter der Probe wird ein Behälter zum Auffangen von Tropfen aufgestellt. In den Behälter wird etwas Watte gelegt, damit festgestellt werden kann, ob die Tropfen brennen.

2.
Aufbau

Die Prüfeinrichtung besteht aus (Abbildung 1):
a)
einem elektrischen Heizkörper,
b)
einem Prüfmuster mit Gitter,
c)
einem Behälter (für entstehende Tropfen),
d)
einer Stütze (für die Prüfeinrichtung).

2.1. Die Wärmequelle ist ein Heizkörper mit einer Nennleistung von 500 Watt. Die Bestrahlungsfläche besteht aus einer durchsichtigen Quarzscheibe mit einem Durchmesser von 100 ± 5 mm. Die von dem Gerät ausgestrahlte Wärme, die auf einer zur Oberfläche des Heizkörpers parallelen Oberfläche aus einer Entfernung von 30 mm gemessen wird, muß 3 W/cm2 betragen.

2.2.
Eichung

Zur Eichung des Heizkörpers ist ein Wärmeflußmeßgerät (Radiometer) vom Gardon(Folien)-Typ mit einem herstellermäßig festgelegten Bereich von bis zu 10 W/cm2 zu verwenden. Die Auftreffplatte für die Wärmestrahlung und möglicherweise in geringem Maß für die Konvektion muß flach, rund, mit einem Durchmesser von unter 10 mm und einer dauerhaften mattschwarzen Farbe beschichtet sein. Die Auftreffplatte muß von einem wassergekühlten Gehäuse umgeben sein, dessen Vorderseite von einer flachen Scheibe aus geschliffenem Metall mit einem Durchmesser von etwa 25 mm gebildet wird, die sich mit der Fläche der Auftreffplatte deckt. Die Wärmestrahlung darf nicht durch ein Fenster geleitet werden, bevor sie die Auftreffplatte erreicht. Das Gerät muß robust, einfach in der Aufstellung und Handhabung, für Zugluft unempfindlich und dauerhaft geeicht sein. Es muß eine Genauigkeit von ± 3 % und eine Wiederholbarkeit von 0,5 % aufweisen. Die Eichung des Wärmeflußmeßgeräts muß, immer wenn der Heizkörper neu geeicht wird, durch Vergleich mit einem Gerät, das als Bezugsstandard dient und zu keinem anderen Zweck verwendet wird, erneut überprüft werden. Das Bezugsstandardgerät ist jährlich gemäß einer nationalen Norm neu zu eichen.

2.2.1.
Eichkontrolle

Die durch die Energieeinwirkung erzeugte Bestrahlungsdichte, die gemäß der ursprünglichen Eichung einer Bestrahlungsdichte von 3 Watt/cm2 entspricht, ist häufig zu kontrollieren (mindestens einmal alle 50 Betriebsstunden), und das Gerät ist neu zu eichen, wenn eine solche Kontrolle eine Abweichung von über 0,06 Watt/cm2 beträgt.

2.2.2.
Eichverfahren

Das Gerät ist an einem zugluftgeschützten Platz aufzustellen (höchstens 0,2 m/s). Das Wärmeflußmeßgerät wird in dem Gerät anstelle des Prüfmusters so angebracht, daß die Auftreffplatte des Wärmeflußmeßgeräts mitten in der Oberfläche des Heizkörpers liegt. Dann wird die Stromzufuhr eingeschaltet und dem Regler, der zur Erreichung einer Bestrahlungsdichte von 3 W/cm2 im Zentrum der Heizkörperoberfläche erforderlich ist, Energie zugeführt. Nach der Regelung der Energiezufuhr zur Erreichung des Wertes von 3 W/cm2 sollte während eines Zeitraums von 5 Minuten keine weitere Regelung vorgenommen werden, damit eine Stabilisierung erreicht werden kann.

2.3. Der Prüfmusterträger besteht aus einem Metallring (Abbildung 1). Auf ihm liegt ein Geflecht aus nichtrostendem Stahldraht mit folgenden Abmessungen auf:

Innendurchmesser: 118 mm

Maschenlücke: 2,10 mm2

Drahtdurchmesser: 0,70 mm

2.4. Der Tropfenfänger ist ein zylindrischer Behälter mit einem Innendurchmesser von 118 mm und einer Tiefe von 12 mm. Er ist mit Watte gefüllt.

2.5. Die unter Absatz 2.1, 2.3 und 2.4 beschriebenen Teile werden von einer senkrechten Säule gestützt. Der Heizkörper wird am oberen Teil so gehalten, daß die strahlende Fläche waagerecht steht und nach unten strahlt. Mit einem in die Säule eingebauten Hebel kann der Träger des Heizkörpers langsam angehoben werden. Durch einen Riegel wird sichergestellt, daß der Heizkörper in seine normale Lage zurückgebracht werden kann. In ihrer Normallage fluchten die Achsen des Heizkörpers, des Prüfmusterträgers und des Tropfenfängers.

3.
Prüfmuster

Die Prüfmuster müssen 70 mm x 70 mm groß sein. Wenn die Form des Produkts es gestattet, müssen die Prüfmuster auf die gleiche Art wie die Fertigprodukte entnommen werden. Ist das Produkt mehr als 13 mm dick, ist es auf der nicht nach dem Innenraum zeigenden entgegengesetzten Seite durch ein mechanisches Verfahren auf 13 mm zu verringern. Ist das nicht möglich, ist der Prüfversuch in Übereinstimmung mit dem technischen Dienst auf der ursprünglichen Breite des Werkstoffs durchzuführen, was im Prüfbericht zu erwähnen ist. Verbundwerkstoffe (siehe 2.10 des Anhangs I) sind wie gleichförmige Stoffe zu prüfen. Im Fall von Werkstoffen, die aus mehreren übereinanderliegenden Schichten verschiedener Zusammensetzung bestehen und nicht als Verbundwerkstoffe gelten, sind alle Schichten des Werkstoffs bis zu einer Tiefe von 13 mm von der dem Insassenraum zugewandten Seite ausgehend einzeln zu prüfen. Die Gesamtmasse der zu prüfenden Probe muß mindestens 2 g betragen. Liegt die Masse einer Probe unter diesem Wert, ist eine ausreichende Zahl von Proben hinzuzufügen. Sind die beiden Seiten des Werkstoffs unterschiedlich, sind beide Seiten zu prüfen, was bedeutet, daß acht Proben zu prüfen sind. Die Prüfmuster und die Watte sind bis unmittelbar vor der Prüfung mindestens 24 Stunden lang bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und einer relativen Feuchtigkeit von 50 ± 5 % zu lagern.

4.
Verfahren

Das Prüfmuster wird auf den Träger gelegt, und dieser wird so eingestellt, daß der Abstand zwischen der Oberfläche des Heizkörpers und der Oberseite des Prüfmusters 30 mm beträgt. Der Behälter mit der Watte wird in einem Abstand von 300 mm unter dem Gitter des Prüfmusterträgers aufgestellt. Der Heizkörper wird so verschoben, daß er nicht auf das Prüfmuster strahlt, und eingeschaltet. Hat er seine volle Leistung erreicht, wird er über dem Prüfmuster eingestellt, und die Zeit läuft. Schmilzt oder verformt sich der Werkstoff, wird die Höhe des Heizkörpers geändert und auf einen Abstand von 30 mm gebracht. Entzündet sich der Werkstoff, wird der Heizkörper drei Sekunden später zur Seite geschoben. Er wird in seine Lage zurückgebracht, wenn die Flamme erloschen ist, und das gleiche Verfahren wird während der ersten fünf Minuten des Prüfversuchs so oft wie nötig wiederholt. Nach der fünften Minute des Prüfversuchs:
i)
Ist das Prüfmuster erloschen (ob es sich während der ersten fünf Minuten des Prüfversuchs entzündet hat oder nicht), ist der Heizkörper in seiner Stellung zu belassen, selbst wenn das Prüfmuster sich erneut entzündet.
ii)
Brennt der Werkstoff, ist das Erlöschen abzuwarten, bevor der Heizkörper erneut in Stellung gebracht wird.
In dem einen wie dem anderen Fall ist der Versuch für weitere fünf Minuten fortzusetzen.

5.
Ergebnisse

Die beobachteten Erscheinungen werden im Versuchsprotokoll notiert, wie zum Beispiel:

das eventuelle Herabfallen von brennenden oder nicht brennenden Tropfen,

ob sich die Watte entzündet hat.

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