Anlage 19 RL 97/24/EG

Glühlampen der Kategorie C5W

BLATT C5W/1

Maße in mm Serienlampe Prüflampe
min. nom. max.
b(1) 34,0 35,0 36,0 35 ± 0,5
f(2)(3) 7,5 (4) 15(5) 9 ± 1,5
Sockel SV 8,5 nach IEC-Veröffentlichung 61 (Blatt 7004-81-3)
ELEKTRISCHE UND PHOTOMETRISCHE WERTE
Nennwerte Volt 6 12 24 12
Watt 5 5
Prüfspannung Volt 6,75 13,5 28,0
Sollwerte Watt 5 7 5 bei 13,5 V
± % 10 10
Lichtstrom lm 45
± % 20
Bezugslichtstrom: 45 lm bei etwa 13,5 V
Das ausgestrahlte Licht muß weiß sein.

Fußnote(n):

(1)

Dieses Maß entspricht dem Abstand zweier Öffnungen mit einem Durchmesser von jeweils 3,5 mm, wobei sich jede auf einem der Sockel abstützt.

(2)

Der Leuchtkörper muß innerhalb eines zur Bezugsachse koaxialen Zylinders liegen; die Länge des Zylinders beträgt 19 mm; er muß symmetrisch zur Lampenmitte liegen. Der Durchmesser dieses Zylinders ist d + 4 mm bei 6-V-Lampen und 12-V-Lampen (bei Prüflampen d + 2 mm) und d + 5 mm bei 24-V-Lampen; dabei ist „d” der vom Hersteller angegebene Nenndurchmesser des Leuchtkörpers.

(3)

Die Abweichung der Leuchtkörpermitte zur Lampenmitte darf in Richtung der Bezugsachse nicht mehr als ± 2 mm betragen (bei Prüflampen ± 0,5 mm).

(4)

4,5 mm bei 6-V-Lampen.

(5)

16,5 mm bei 24-V-Lampen.

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