Anlage 20 RL 97/24/EG

Glühlampen der Kategorie C21W

BLATT C21W/1

Maße in mm Serienlampe Prüflampe
min. nom. max.
b(1) 40,0 41,0 42,0 41 ± 0,5
f(2) 7,5 10,5 8 ± 1
Sockel SV 8,5 nach IEC-Veröffentlichung 61 (Blatt 7004-81-3)
ELEKTRISCHE UND PHOTOMETRISCHE WERTE
Nennwerte Volt 12 12
Watt 21 21
Prüfspannung Volt 13,5
Sollwerte Watt 25 25 bei 13,5 V
± % 6 6
Lichtstrom lm 460
± % 15
Bezugslichtstrom: 460 lm bei etwa 13,5 V
Das ausgestrahlte Licht muß weiß sein.

BLATT C21W/2

Diese Prüfung ermöglicht es festzustellen, ob eine Lampe den Anforderungen in bezug auf die richtige Lage des Leuchtkörpers zur Bezugsachse und zur Lampenmitte entspricht.
a h k
12 V 4,0 + d 14,5 2,0
d = Vom Hersteller angegebener Nenndurchmesser des Leuchtkörpers. Für Prüflampen: a = 2,0 + d k = 0,5

Prüfverfahren und Vorschriften

1. Die Lampe ist in eine Fassung einzusetzen, die so um ihre Bezugsachse um 360o drehbar ist, daß man auf dem Meßschirm eine Projektion der Vorderansicht des Leuchtkörpers erhält. Die Bezugsebene auf dem Meßschirm muß mit dem Mittelpunkt der Lampe zusammenfallen. Die auf dem Meßschirm gesuchte Mittelachse muß mit der Mitte der Lampenlänge zusammenfallen.

2. Vorderansicht.

2.1. Die Projektion des Leuchtkörpers muß vollständig innerhalb des Rechtecks liegen, wenn die Lampe um 360o gedreht wird.

2.2. Die Leuchtkörpermitte darf von der gesuchten Mittelachse um nicht mehr als „k” abweichen.

Fußnote(n):

(1)

Dieses Maß entspricht dem Abstand zweier Öffnungen mit einem Durchmesser von jeweils 3,5 mm.

(2)

Die Leuchtkörperlage ist mit einem „Box-System” nach Blatt C21W/2 zu prüfen.

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