Anlage 3.2 RL 97/24/EG
Verfahren zur Messung des Streulichts und des Lichttransmissionsgrades
- 1.
- MESSEINRICHTUNG (siehe Abbildung)
Das Strahlenbündel eines Kollimators K mit einer halben Divergenz
- 2.
- MESSUNGEN
Folgende Werte sind abzulesen:
| Ablesewert | mit Muster | mit Mittelteil von DD | entsprechende Größe |
|---|---|---|---|
| T1 | nein | nein | auffallender Lichtstrom bei erster Ablesung |
| T2 |
ja (vor der Prüfung) |
nein | Lichtstrom, der von dem neuen Werkstoff in einem Bildwinkel von 24o durchgelassen wird |
| T3 |
ja (nach der Prüfung) |
nein | Lichtstrom, der von dem geprüften Werkstoff in einem Bildwinkel von 24o durchgelassen wird |
| T4 |
ja (vor der Prüfung) |
ja | von dem neuen Werkstoff durchgelassener Lichtstrom |
| T5 |
ja (nach der Prüfung) |
ja | von dem geprüften Werkstoff durchgelassener Lichtstrom |
Fußnote(n):
- (1)
Für L2 wird eine Brennweite von ungefähr 80 mm empfohlen.
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