Anlage 3.2 RL 97/24/EG
Verfahren zur Messung des Streulichts und des Lichttransmissionsgrades
-
1.
-
MESSEINRICHTUNG (siehe Abbildung)
Das Strahlenbündel eines Kollimators K mit einer halben Divergenz - 2.
- MESSUNGEN
Folgende Werte sind abzulesen: Ablesewert | mit Muster | mit Mittelteil von DD | entsprechende Größe |
---|---|---|---|
T1 | nein | nein | auffallender Lichtstrom bei erster Ablesung |
T2 | ja (vor der Prüfung) | nein | Lichtstrom, der von dem neuen Werkstoff in einem Bildwinkel von 24o durchgelassen wird |
T3 | ja (nach der Prüfung) | nein | Lichtstrom, der von dem geprüften Werkstoff in einem Bildwinkel von 24o durchgelassen wird |
T4 | ja (vor der Prüfung) | ja | von dem neuen Werkstoff durchgelassener Lichtstrom |
T5 | ja (nach der Prüfung) | ja | von dem geprüften Werkstoff durchgelassener Lichtstrom |
Fußnote(n):
- (1)
Für L2 wird eine Brennweite von ungefähr 80 mm empfohlen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.