Anlage 3.2 RL 97/24/EG

Verfahren zur Messung des Streulichts und des Lichttransmissionsgrades

1.
MESSEINRICHTUNG (siehe Abbildung)

Das Strahlenbündel eines Kollimators K mit einer halben Divergenz β217,4 104 rd wird durch eine Blende DT mit einer Öffnung von 6 mm begrenzt, bei der der Halter für das Muster angebracht ist. Eine achromatische Sammellinse L2, die hinsichtlich sphärischer Aberrationen korrigiert ist, verbindet die Blende DT mit dem Strahlungsempfänger R; der Durchmesser der Linse L2 muß so bemessen sein, daß sie das Licht, das von dem Muster in einem Kegel mit einem halben Öffnungswinkel β214o gestreut wird, nicht abblendet. Eine Ringblende DD mit den Winkeln α021o und αmax212o wird in einer Bildebene der Linse L2 angebracht. Der undurchsichtige Mittelteil der Blende ist erforderlich, um das Licht, das direkt von der Lichtquelle kommt, abzuschirmen. Der Mittelteil der Blende muß so von dem Lichtbündel entfernt werden können, daß er genau in seine Ausgangslage zurückkehrt. Die Strecke L2 DT und die Brennweite F2(1) der Linse L2 sind so zu wählen, daß das Bild von DT den Strahlungsempfänger R vollständig bedeckt. Wenn für den anfänglich auffallenden Lichtstrom 1000 Einheiten angenommen werden, muß die absolute Ablesegenauigkeit weniger als eine Einheit betragen.

2.
MESSUNGEN

Folgende Werte sind abzulesen:
Ablesewertmit Mustermit Mittelteil von DDentsprechende Größe
T1neinneinauffallender Lichtstrom bei erster Ablesung
T2

ja

(vor der Prüfung)

neinLichtstrom, der von dem neuen Werkstoff in einem Bildwinkel von 24o durchgelassen wird
T3

ja

(nach der Prüfung)

neinLichtstrom, der von dem geprüften Werkstoff in einem Bildwinkel von 24o durchgelassen wird
T4

ja

(vor der Prüfung)

javon dem neuen Werkstoff durchgelassener Lichtstrom
T5

ja

(nach der Prüfung)

javon dem geprüften Werkstoff durchgelassener Lichtstrom

Fußnote(n):

(1)

Für L2 wird eine Brennweite von ungefähr 80 mm empfohlen.

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