Anlage 3.3 RL 97/24/EG

Verfahren für den Sprühversuch

1.
PRÜFGERÄT

1.1.
Sprühpistole

Die verwendete Sprühpistole muß mit einer Düse mit einem Durchmesser von 1,3 mm versehen sein, die einen Flüssigkeitsdurchfluß von 0,24 ± 0,02 l/Minute bei einem Betriebsdruck von 6,0 bar + 0,5 bar zuläßt. Unter diesen Betriebsbedingungen muß die von dem Sandstrahl in einem Abstand von 380 mm ± 10 mm von der Düse erzeugte Struktur auf der Oberfläche, die der schädigenden Einwirkung ausgesetzt ist, einen Durchmesser von 170 mm ± 50 mm haben.

1.2.
Prüfmischung

Die Prüfmischung besteht aus

Quarzsand der Härte 7 nach der Mohsschen Härteskala mit einer Korngröße von 0 bis 0,2 mm und einer nahezu normalen Verteilung bei einem Winkelfaktor von 1,8 bis 2;

Wasser, dessen Härtegrad 205 g/m3 nicht übersteigt, für eine Mischung, die 25 g Sand pro Liter Wasser enthält.

2.
PRÜFUNG

Die Außenfläche der Scheinwerfer-Abschlußscheiben wird einmal oder mehrere Male der Einwirkung des nach dem oben beschriebenen Verfahren erzeugten Sandstrahls ausgesetzt. Dabei wird der Sandstrahl nahezu senkrecht zu der zu prüfenden Oberfläche gerichtet. Die Beschädigung wird an einer oder mehreren Werkstoffproben nachgeprüft, die als Referenzproben in der Nähe der zu prüfenden Abschlußscheiben angebracht sind. Die Mischung wird so lange aufgesprüht, bis die nach dem Verfahren nach Anlage 2 gemessene Änderung der Streuung des Lichts an dem Probestück oder den Probestücken dem nachstehenden Wert entspricht: ΔdT5T4T20,0250 0,0025 Zur Nachprüfung der gleichmäßigen Beschädigungen der gesamten zu prüfenden Oberfläche können mehrere Referenzproben verwendet werden.

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