Anlage 9 RL 97/24/EG

Glühlampen der Kategorie H<sub>7</sub>

BLATT H7/1

Die Zeichnungen dienen lediglich zur Illustration der Hauptabmessungen der Glühlampe.

BLATT H7/2

Nennspannung 12 V
Maße in mmToleranzen
SerienlampePrüflampe
e (7)25,0(8)± 0,1
f (7)4,1(8)± 0,1
g (10)0,5min.u.c.
h1 (9)0(8)± 0,1
h2 (9)0(8)± 0,15
γ1 (4)40o min.
γ2 (4)50o min.
γ3 (5)30o min.
Sockel PX 26d nach IEC-Veröffentlichung 61 (Blatt 7004-5-1)
ELEKTRISCHE UND PHOTOMETRISCHE WERTE
NennwerteVolt1212
Watt5555
PrüfspannungVolt13,213,2
SollwerteWattmax. 58max. 58
Lichtstrom lm1500
± %10
Bezugslichtstrom für Scheinwerferprüfungen: 1100 lm bei etwa 12 V

BLATT H7/3

(1)
Die Bezugsebene wird bestimmt durch die Punkte auf der Oberfläche der Fassung, auf der die drei Auflagehöcker des Sockeltellers aufliegen.
(2)
Die Bezugsachse verläuft rechtwinklig zur Bezugsebene und durch den Schnittpunkt der beiden Senkrechten, wie in Abildung 3 auf Blatt H7/1 gezeigt.
(3)
Glaskolben und Halterungen dürfen nicht über die in Abbildung 2 auf Blatt H7/1 gezeigte Umhüllung hinausragen. Die Umhüllung verläuft konzentrisch zur Bezugsachse.
(4)
Der Glaskolben muß innerhalb der Winkel γ1 und γ2 frei von optischen Verzerrungen sein. Diese Anforderung gilt für den gesamten Kolbenumfang innerhalb der Winkel γ1 und γ2.
(5)
Die Schwärzung muß sich mindestens bis zum Winkel γ3 erstrecken und auf dem gesamten oberen Kolbenumfang mindestens bis zum zylindrischen Teil des Kolbens reichen.
(6)
Das Lampeninnere muß so ausgeführt sein, daß Spiegelbilder und störendes Streulicht in horizontaler Richtung gesehen nur oberhalb des Leuchtkörpers selbst auftreten (Ansicht wie in Abbildung 1 auf Blatt H7/1 gezeigt). In den schattierten Bereichen der Abbildung 5 auf Blatt H7/1 dürfen sich außer den Leuchtkörperwindungen keine Metallteile befinden.
(7)
Als Enden des Leuchtkörpers gelten die Punkte, in denen die Projektion der Außenseite der Endwindungen in der Betrachtungsrichtung nach Abbildung 1 auf Blatt H7/1 die Leuchtkörperachse schneidet.
(8)
Zu überprüfen mit einem „Box-System” nach Blatt H7/4.
(9)
Die Abweichung des Leuchtkörpers von der Bezugsachse wird nur in den Betrachtungsrichtungen und, wie in Abbildung 1 auf Blatt H7/1 gezeigt, gemessen. Die zu messenden Punkte sind diejenigen, in denen die Projektion der Außenseite der Endwindungen, die am nächsten zu oder am weitesten von der Bezugsebene liegen, die Leuchtkörperachse schneidet.
(10)
Die Abweichung des Leuchtkörpers von der Kolbenachse wird in zwei Ebenen gemessen, die parallel zur Bezugsebene verlaufen, wo die Projektion der Außenseite der Endwindungen, die am nächsten zu oder am weitesten von der Bezugsebene liegen, die Leuchtkörperachse schneidet.
(11)
Das ausgestrahlte Licht muß weiß sein.
(12)
Anmerkungen zum Leuchtkörperdurchmesser:

Für den tatsächlichen Durchmesser gibt es keine Vorgaben, für künftige Neuentwicklungen wird jedoch d max. = 1,3 mm angestrebt.

Bei ein und demselben Hersteller muß der Auslegungsdurchmesser von Prüflampe und Serienlampe identisch sein.

BLATT H7/4

Diese Prüfung ermöglicht es festzustellen, ob eine Glühlampe den Anforderungen in bezug auf die richtige Lage des Leuchtkörpers zur Bezugsachse und zur Bezugsebene entspricht.
a1a2b1b2c1c2
12 Vd + 0,30d + 0,500,24,64,0
d = Durchmesser des Leuchtkörpers Die Enden des Leuchtkörpers entsprechend der Definition in Anmerkung 7 auf Blatt H7/3 müssen zwischen den Linien Z1 und Z2 und zwischen den Linien Z3 und Z4 liegen. Die Lage des Leuchtkörpers ist nur in den Richtungen und, wie in Abbildung 1 auf Blatt H7/1 gezeigt, zu prüfen. Der Leuchtkörper muß vollständig innerhalb der angegebenen Grenzen liegen.

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