KAPITEL 1 RL 97/24/EG
REIFEN VON ZWEIRÄDRIGEN ODER DREIRÄDRIGEN KRAFTFAHRZEUGEN UND IHRE MONTAGE
| ANHANG I | Verwaltungsvorschriften für die Bauartgenehmigung für einen Reifentyp |
| Anlage 1 | Beschreibungsbogen betreffend einen Reifentyp für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| Anlage 2 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Reifentyp für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge |
| ANHANG II | Begriffsbestimmungen, Aufschriften und Vorschriften |
| Anlage 1 | Erläuternde Abbildung |
| Anlage 2 | Anordnung der Reifenaufschriften |
| Anlage 3 | Verzeichnis der Tragfähigkeitskennzahlen und der zugeordneten zulässigen Höchstlast |
| Anlage 4 | Kennzeichnung und Abmessungen bestimmter Reifentypen |
| Anlage 5 | Verfahren zur Bestimmung der Reifenabmessungen |
| Anlage 6 | Verfahren für die Belastungs-/Geschwindigkeits-Dauerprüfungen |
| Anlage 7 | Änderung der Tragfähigkeit in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit |
| Anlage 8 | Verfahren zur Bestimmung der dynamischen Vergrößerung von Reifen |
| ANHANG III | Vorschriften für die Bereifung von Fahrzeugen |
| Anlage 1 | Beschreibungsbogen betreffend die Bereifung eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps |
| Anlage 2 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend die Bereifung eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps |
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