KAPITEL 1 RL 97/24/EG
REIFEN VON ZWEIRÄDRIGEN ODER DREIRÄDRIGEN KRAFTFAHRZEUGEN UND IHRE MONTAGE
ANHANG I | Verwaltungsvorschriften für die Bauartgenehmigung für einen Reifentyp |
Anlage 1 | Beschreibungsbogen betreffend einen Reifentyp für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Anlage 2 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Reifentyp für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge |
ANHANG II | Begriffsbestimmungen, Aufschriften und Vorschriften |
Anlage 1 | Erläuternde Abbildung |
Anlage 2 | Anordnung der Reifenaufschriften |
Anlage 3 | Verzeichnis der Tragfähigkeitskennzahlen und der zugeordneten zulässigen Höchstlast |
Anlage 4 | Kennzeichnung und Abmessungen bestimmter Reifentypen |
Anlage 5 | Verfahren zur Bestimmung der Reifenabmessungen |
Anlage 6 | Verfahren für die Belastungs-/Geschwindigkeits-Dauerprüfungen |
Anlage 7 | Änderung der Tragfähigkeit in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit |
Anlage 8 | Verfahren zur Bestimmung der dynamischen Vergrößerung von Reifen |
ANHANG III | Vorschriften für die Bereifung von Fahrzeugen |
Anlage 1 | Beschreibungsbogen betreffend die Bereifung eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps |
Anlage 2 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend die Bereifung eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.