KAPITEL 11 RL 97/24/EG
VERANKERUNGEN DER SICHERHEITSGURTE UND SICHERHEITSGURTE VON DREIRÄDRIGEN KLEINKRAFTRÄDERN, DREIRAD- UND VIERRADFAHRZEUGEN
ANHANG I | Begriffsbestimmungen |
ANHANG II | Anbringungsbereich der effektiven Verankerungen |
ANHANG III | Verfahren zur Bestimmung des H-Punktes und des tatsächlichen Neigungswinkels der Rückenlehne und zur Überprüfung ihrer Beziehung zur Lage des R-Punktes und zum konstruktiv festgelegten Neigungswinkel der Rückenlehne |
Anlage | Teile der dreidimensionalen Normpuppe |
ANHANG IV | Zugvorrichtung |
ANHANG V | |
Anlage 1 | Beschreibungsbogen betreffend die Verankerungen der Sicherheitsgurte für einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads, eines Dreirad- oder Vierradfahrzeugs mit Aufbau |
Anlage 2 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend die Verankerungen der Sicherheitsgurte für einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads, eines Dreirad- oder Vierradfahrzeugs mit Aufbau |
ANHANG VI | Vorschriften für die Sicherheitsgurte |
Anlage 1 | Beschreibungsbogen betreffend einen Sicherheitsgurttyp, der für dreirädrige Kleinkrafträder, Dreirad- oder Vierradfahrzeuge mit Aufbau bestimmt ist |
Anlage 2 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Sicherheitsgurttyp, der für dreirädrige Kleinkrafträder, Dreirad- oder Vierradfahrzeuge mit Aufbau bestimmt ist |
Anlage 3 | Beschreibungsbogen betreffend den Einbau der Sicherheitsgurte in einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads, Dreirad- oder Vierradfahrzeugs mit Aufbau |
Anlage 4 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend den Einbau der Sicherheitsgurte in einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads, Dreirad- oder Vierradfahrzeugs mit Aufbau |
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