KAPITEL 2 RL 97/24/EG
BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIGNALEINRICHTUNGEN FÜR ZWEIRÄDRIGE ODER DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE
ANHANG I | Allgemeine Vorschriften für die Bauartgenehmigung des Typs einer Beleuchtungseinrichtung bzw. einer Lichtsignaleinrichtung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Anlage 1 | Festlegung der Farben der Leuchten — Dreifarben-Koordinaten |
Anlage 2 | Beispiele für die Gestaltung von Genehmigungszeichen |
ANHANG II | Vorschriften für die Bauartgenehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern, Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen, Nebelscheinwerfern, Nebelschlußleuchten, Rückfahrscheinwerfern und Rückstrahlern für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge |
Anlage 1 | Horizontale (H) und vertikale (V) Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung |
Anlage 2 | Photometrische Messungen |
Anlage 3 | Photometrische Messungen an der Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen |
Anlage 4 | Beschreibungsbogen |
Anlage 5 | Bauartgenehmigungsbogen |
ANHANG III | Vorschriften für die Bauartgenehmigung von Einrichtungen (Scheinwerfern) für Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glüh- oder Halogenlampen ausgerüstet und für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge bestimmt sind |
ANHANG III-A | Scheinwerfer für Kleinkrafträder |
Anlage 1 | Photometrische Prüfungen an Scheinwerfern, die mit Lampen der Kategorien S3 und S4 ausgerüstet sind |
Anlage 2 | Photometrische Prüfungen an Scheinwerfern, die mit Halogenlampen der Kategorie HS2 ausgerüstet sind |
Anlage 3 | Beschreibungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für Kleinkrafträder |
Anlage 4 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für Kleinkrafträder |
ANHANG III-B | Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, die mit Glühlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt sind |
Anlage 1 | Photometrische Prüfungen |
Anlage 2 | Prüfung der Beständigkeit der photometrischen Merkmale von in Betrieb befindlichen Scheinwerfern |
Anlage 3 | Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlußscheiben — Prüfung von Abschlußscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern |
Anlage 4 | Beschreibungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Glühlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist |
Anlage 5 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Glühlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist |
ANHANG III-C | Scheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, die mit Halogenlampen (HS1-Glühlampen) oder Glühlampen der Kategorie R2 ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt sind |
Anlage 1 | Meßschirm |
Anlage 2 | Prüfung der Beständigkeit der photometrischen Merkmale von in Betrieb befindlichen Scheinwerfern |
Anlage 3 | Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlußscheiben — Prüfung von Abschlußscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern |
Anlage 4 | Beschreibungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Halogenlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist |
Anlage 5 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Halogenlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist |
ANHANG III-D | Scheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, die mit Halogenlampen außer der Kategorie HS1 ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt sind |
Anlage 1 | Meßschirm |
Anlage 2 | Prüfung der Beständigkeit der photometrischen Merkmale von in Betrieb befindlichen Scheinwerfern |
Anlage 3 | Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlußscheiben — Prüfung von Abschlußscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern |
Anlage 4 | Beschreibungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Halogenlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist |
Anlage 5 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Halogenlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist |
ANHANG IV | Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Leuchten von Kleinkrafträdern, Krafträdern und Dreiradfahrzeugen |
Anlagen 1 bis 22 | (siehe Anhang IV) |
Anlage 23 | Beispiel für die Gestaltung des Genehmigungszeichens |
Anlage 24 | Leuchtzentrum und Formen von Leuchtkörpern |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.