KAPITEL 2 RL 97/24/EG

BELEUCHTUNGS- UND LICHTSIGNALEINRICHTUNGEN FÜR ZWEIRÄDRIGE ODER DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

VERZEICHNIS DER ANHÄNGE

ANHANG I Allgemeine Vorschriften für die Bauartgenehmigung des Typs einer Beleuchtungseinrichtung bzw. einer Lichtsignaleinrichtung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
Anlage 1 Festlegung der Farben der Leuchten — Dreifarben-Koordinaten
Anlage 2 Beispiele für die Gestaltung von Genehmigungszeichen
ANHANG II Vorschriften für die Bauartgenehmigung von Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten, Fahrtrichtungsanzeigern, Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen, Nebelscheinwerfern, Nebelschlußleuchten, Rückfahrscheinwerfern und Rückstrahlern für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
Anlage 1 Horizontale (H) und vertikale (V) Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung
Anlage 2 Photometrische Messungen
Anlage 3 Photometrische Messungen an der Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen
Anlage 4 Beschreibungsbogen
Anlage 5 Bauartgenehmigungsbogen
ANHANG III Vorschriften für die Bauartgenehmigung von Einrichtungen (Scheinwerfern) für Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glüh- oder Halogenlampen ausgerüstet und für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge bestimmt sind
ANHANG III-A Scheinwerfer für Kleinkrafträder
Anlage 1 Photometrische Prüfungen an Scheinwerfern, die mit Lampen der Kategorien S3 und S4 ausgerüstet sind
Anlage 2 Photometrische Prüfungen an Scheinwerfern, die mit Halogenlampen der Kategorie HS2 ausgerüstet sind
Anlage 3 Beschreibungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für Kleinkrafträder
Anlage 4 Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für Kleinkrafträder
ANHANG III-B Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, die mit Glühlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt sind
Anlage 1 Photometrische Prüfungen
Anlage 2 Prüfung der Beständigkeit der photometrischen Merkmale von in Betrieb befindlichen Scheinwerfern
Anlage 3 Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlußscheiben — Prüfung von Abschlußscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern
Anlage 4 Beschreibungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Glühlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist
Anlage 5 Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Glühlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist
ANHANG III-C Scheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, die mit Halogenlampen (HS1-Glühlampen) oder Glühlampen der Kategorie R2 ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt sind
Anlage 1 Meßschirm
Anlage 2 Prüfung der Beständigkeit der photometrischen Merkmale von in Betrieb befindlichen Scheinwerfern
Anlage 3 Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlußscheiben — Prüfung von Abschlußscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern
Anlage 4 Beschreibungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Halogenlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist
Anlage 5 Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Halogenlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist
ANHANG III-D Scheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, die mit Halogenlampen außer der Kategorie HS1 ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt sind
Anlage 1 Meßschirm
Anlage 2 Prüfung der Beständigkeit der photometrischen Merkmale von in Betrieb befindlichen Scheinwerfern
Anlage 3 Vorschriften für Scheinwerfer mit Kunststoff-Abschlußscheiben — Prüfung von Abschlußscheiben oder Werkstoffproben und von vollständigen Scheinwerfern
Anlage 4 Beschreibungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Halogenlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist
Anlage 5 Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Scheinwerfertyp für asymmetrisches Abblendlicht und Fernlicht, der mit Halogenlampen ausgerüstet und für Krafträder und Dreiradfahrzeuge bestimmt ist
ANHANG IV Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Leuchten von Kleinkrafträdern, Krafträdern und Dreiradfahrzeugen
Anlagen 1 bis 22 (siehe Anhang IV)
Anlage 23 Beispiel für die Gestaltung des Genehmigungszeichens
Anlage 24 Leuchtzentrum und Formen von Leuchtkörpern

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