KAPITEL 3 RL 97/24/EG
VORSTEHENDE AUSSENKANTEN VON ZWEIRÄDRIGEN ODER DREIRÄDRIGEN KRAFTFAHRZEUGEN
ANHANG I | Vorschriften für die vorstehenden aussenkanten von zweirädrigen kraftfahrzeugen |
Anlage | Prüfvorrichtung und Prüfbedingungen |
ANHANG II | Vorschriften für die vorstehenden aussenkanten von dreirädrigen kraftfahrzeugen sowie vierrädrigen leichtkraftfahrzeugen und anderen vierrädrigen kraftfahrzeugen |
Anlage | Messung der vorstehenden Teile und der Abstände |
ANHANG III | |
Anlage 1 | Beschreibungsbogen betreffend die vorstehenden Außenkanten eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps |
Anlage 2 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend die vorstehenden Außenkanten eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps |
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