KAPITEL 3 RL 97/24/EG
VORSTEHENDE AUSSENKANTEN VON ZWEIRÄDRIGEN ODER DREIRÄDRIGEN KRAFTFAHRZEUGEN
| ANHANG I | Vorschriften für die vorstehenden aussenkanten von zweirädrigen kraftfahrzeugen |
| Anlage | Prüfvorrichtung und Prüfbedingungen |
| ANHANG II | Vorschriften für die vorstehenden aussenkanten von dreirädrigen kraftfahrzeugen sowie vierrädrigen leichtkraftfahrzeugen und anderen vierrädrigen kraftfahrzeugen |
| Anlage | Messung der vorstehenden Teile und der Abstände |
| ANHANG III | |
| Anlage 1 | Beschreibungsbogen betreffend die vorstehenden Außenkanten eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps |
| Anlage 2 | Bauartgenehmigungsbogen betreffend die vorstehenden Außenkanten eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyps |
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