KAPITEL 4 RL 97/24/EG

RÜCKSPIEGEL VON ZWEIRÄDRIGEN ODER DREIRÄDRIGEN KRAFTFAHRZEUGEN

VERZEICHNIS DER ANHÄNGE

ANHANG I Begriffsbestimmungen
Anlage Verfahren zur Bestimmung des Krümmungsradius „r” der spiegelnden Fläche des Rückspiegels
ANHANG II Bau- und Prüfvorschriften zur Erteilung der Bauartgenehmigung für Rückspiegel
Anlage 1 Prüfmethode zur Feststellung der Reflexionsfähigkeit
Anlage 2 Angaben, Bauartgenehmigung und Kennzeichnung der Rückspiegel
Anlage 3 Beschreibungsbogen betreffend einen Rückspiegeltyp für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
Anlage 4 Bauartgenehmigungsbogen betreffend einen Rückspiegeltyp für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge
ANHANG III Vorschriften für den Anbau der Rückspiegel an die Fahrzeuge
Anlage 1 Beschreibungsbogen betreffend den Anbau von Rückspiegeln an einem zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyp
Anlage 2 Bauartgenehmigungsbogen betreffend den Anbau von Rückspiegeln an einem zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugtyp

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