KAPITEL 9 RL 97/24/EG

ZULÄSSIGER GERÄUSCHPEGEL UND AUSPUFFANLAGE VON ZWEIRÄDRIGEN ODER DREIRÄDRIGEN KRAFTFAHRZEUGEN

LISTE DER ANHÄNGE

ANHANG I Grenzwerte für den Geräuschpegel in dB (A) und Termine für das Inkrafttreten für die Bauartgenehmigung in bezug auf den zulässigen Geräuschpegel eines Typs eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs
ANHANG II Vorschriften für zweirädrige Kleinkrafträder
1. Begriffsbestimmungen …
2. Bauartgenehmigung für einen Typ eines zweirädrigen Kleinkraftrads in bezug auf den Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage als technische Einheit …
3. Bauartgenehmigung für eine zum Anbau an einen Typ eines zweirädrigen Kleinkraftrads bestimmte Nicht-Originalauspuffanlage oder von Einzelteilen hiervon als technische Einheiten …
Anlage 1 A Beschreibungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage eines Typs eines zweirädrigen Kleinkraftrads
Anlage 1 B Bauartgenehmigungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage(n) eines Typs eines zweirädrigen Kleinkraftrads
Anlage 2 A Beschreibungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines zweirädrigen Kleinkraftrads oder Einzelteile dieser Anlage als technische Einheiten
Anlage 2 B Bauartgenehmigungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines zweirädrigen Kleinkraftrads
ANHANG III Vorschriften für Krafträder
1. Begriffsbestimmungen …
2. Bauartgenehmigung für einen Typ eines Kraftrads in bezug auf den Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage als technische Einheit …
3. Bauartgenehmigung für eine zum Anbau an einen Typ eines Kleinkraftrads bestimmte Nicht-Originalauspuffanlage oder von Einzelteilen hiervon als technische Einheiten …
Anlage 1 A Beschreibungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage eines Typs eines Kraftrads
Anlage 1 B Bauartgenehmigungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage(n) eines Typs eines Kraftrads
Anlage 2 A Beschreibungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines Kraftrads oder Einzelteile dieser Anlage als technische Einheit
Anlage 2 B Bauartgenehmigungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines Kraftrads
ANHANG IV Vorschriften für dreirädrige Kleinkrafträder und Dreiradfahrzeuge
1. Begriffsbestimmungen …
2. Bauartgenehmigung für einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs in bezug auf den Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage als technische Einheit …
3. Bauartgenehmigung für eine zum Anbau an einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder Dreiradfahrzeugs bestimmte Nicht-Originalauspuffanlage oder von Einzelteilen hiervon als technische Einheiten …
Anlage 1 A Beschreibungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage eines Typs eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs
Anlage 1 B Bauartgenehmigungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage(n) eines Typs eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs
Anlage 2 A Beschreibungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs oder Einzelteile dieser Anlage als technische Einheit
Anlage 2 B Bauartgenehmigungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs
ANHANG V Vorschriften für die Übereinstimmung der Produktion
ANHANG VI Vorschriften für die Kennzeichnung
Anlage Muster von Typgenehmigungszeichen
ANHANG VII Vorschriften für die Prüfstrecke

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