KAPITEL 9 RL 97/24/EG
ZULÄSSIGER GERÄUSCHPEGEL UND AUSPUFFANLAGE VON ZWEIRÄDRIGEN ODER DREIRÄDRIGEN KRAFTFAHRZEUGEN
ANHANG I | Grenzwerte für den Geräuschpegel in dB (A) und Termine für das Inkrafttreten für die Bauartgenehmigung in bezug auf den zulässigen Geräuschpegel eines Typs eines zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugs |
ANHANG II | Vorschriften für zweirädrige Kleinkrafträder |
1. Begriffsbestimmungen … | |
2. Bauartgenehmigung für einen Typ eines zweirädrigen Kleinkraftrads in bezug auf den Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage als technische Einheit … | |
3. Bauartgenehmigung für eine zum Anbau an einen Typ eines zweirädrigen Kleinkraftrads bestimmte Nicht-Originalauspuffanlage oder von Einzelteilen hiervon als technische Einheiten … | |
Anlage 1 A | Beschreibungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage eines Typs eines zweirädrigen Kleinkraftrads |
Anlage 1 B | Bauartgenehmigungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage(n) eines Typs eines zweirädrigen Kleinkraftrads |
Anlage 2 A | Beschreibungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines zweirädrigen Kleinkraftrads oder Einzelteile dieser Anlage als technische Einheiten |
Anlage 2 B | Bauartgenehmigungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines zweirädrigen Kleinkraftrads |
ANHANG III | Vorschriften für Krafträder |
1. Begriffsbestimmungen … | |
2. Bauartgenehmigung für einen Typ eines Kraftrads in bezug auf den Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage als technische Einheit … | |
3. Bauartgenehmigung für eine zum Anbau an einen Typ eines Kleinkraftrads bestimmte Nicht-Originalauspuffanlage oder von Einzelteilen hiervon als technische Einheiten … | |
Anlage 1 A | Beschreibungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage eines Typs eines Kraftrads |
Anlage 1 B | Bauartgenehmigungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage(n) eines Typs eines Kraftrads |
Anlage 2 A | Beschreibungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines Kraftrads oder Einzelteile dieser Anlage als technische Einheit |
Anlage 2 B | Bauartgenehmigungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines Kraftrads |
ANHANG IV | Vorschriften für dreirädrige Kleinkrafträder und Dreiradfahrzeuge |
1. Begriffsbestimmungen … | |
2. Bauartgenehmigung für einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs in bezug auf den Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage als technische Einheit … | |
3. Bauartgenehmigung für eine zum Anbau an einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder Dreiradfahrzeugs bestimmte Nicht-Originalauspuffanlage oder von Einzelteilen hiervon als technische Einheiten … | |
Anlage 1 A | Beschreibungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage eines Typs eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs |
Anlage 1 B | Bauartgenehmigungsbogen betreffend den zulässigen Geräuschpegel und die Originalauspuffanlage(n) eines Typs eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs |
Anlage 2 A | Beschreibungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs oder Einzelteile dieser Anlage als technische Einheit |
Anlage 2 B | Bauartgenehmigungsbogen betreffend eine Nicht-Originalauspuffanlage für einen Typ eines dreirädrigen Kleinkraftrads oder eines Dreiradfahrzeugs |
ANHANG V | Vorschriften für die Übereinstimmung der Produktion |
ANHANG VI | Vorschriften für die Kennzeichnung |
Anlage | Muster von Typgenehmigungszeichen |
ANHANG VII | Vorschriften für die Prüfstrecke |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.