Artikel 19 RL 97/33/EG

Technische Anpassungen

Änderungen, die erforderlich sind, um die Anhänge IV, V und VII an neue technologische Entwicklungen oder an Änderungen der Markt- und Kundennachfrage anzupassen, werden von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 16 festgelegt.

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