Anlage 2 RL 97/68/EG

PRÜFERGEBNISSE FÜR FREMDZÜNDUNGSMOTOREN

1.
INFORMATION ZUR DURCHFÜHRUNG DER PRÜFUNG(EN)(1):

1.1.
Für die Prüfung verwendeter Bezugskraftstoff

1.1.1. Oktanzahl:

1.1.2. Wenn — wie bei Zweitaktmotoren — dem Kraftstoff Schmiermittel zugesetzt ist, ist der prozentuale Anteil des Öls in der Mischung anzugeben.

1.1.3. Dichte des Benzins bei Viertaktmotoren und des Benzin/Öl-Gemischs bei Zweitaktmotoren.

1.2.
Schmiermittel

1.2.1. Marke(n)

1.2.2. Typ(en)

1.3.
Vom Motor angetriebene Einrichtungen (falls vorhanden)

1.3.1. Aufzählung und Einzelheiten

1.3.2. Bei der angegebenen Motordrehzahl aufgenommene Leistung (nach Angaben des Herstellers)
EinrichtungAE(*) Bei verschiedenen Motordrehzahlen aufgenommene Leistung P (kW) unter Berücksichtigung von Anlage 3 dieses Anhang s
Zwischendrehzahl (falls zutreffend)Nenndrehzahl
Gesamt

1.4.
Motorleistung

1.4.1. Motordrehzahlen: Leerlauf: min-1 Zwischendrehzahl: min-1 Nenndrehzahl: min-1

1.4.2. Motorleistung(2)
BedingungLeistung (kW) bei verschiedenen Motordrehzahlen
Zwischendrehzahl (falls zutreffend)Nenndrehzahl
Bei der Prüfung gemessene Höchstleistung (PM) (kW) (a)
Gesamte Leistungsaufnahme der motorgetriebenen Einrichtungen gemäß Abschnitt 1.3.2 dieser Anlage oder Anhang III Abschnitt 2.8 (PAE) (kW) (b)
Nettoleistung des Motors gemäß Anhang I Abschnitt 2.4 (kW) (c)
c = a + b

1.5.
Emissionswerte

1.5.1. Dynamometereinstellung (kW)
TeillastDynamometereinstellung (kW) bei verschiedenen Motordrehzahlen
Zwischendrehzahl (falls zutreffend)Nenndrehzahl (falls zutreffend)
10 (falls zutreffend)
25 (falls zutreffend)
50
75
100

1.5.2. Ergebnisse der Emissionsprüfung nach dem Prüfzyklus:

    CO: g/kWh

    HC: g/kWh

    NOx: g/kWh

Fußnote(n):

(1)

Im Fall mehrerer Stamm-Motoren für jeden einzeln anzugeben.

(*)

Darf 10 % der während der Prüfung gemessenen Leistung nicht überschreiten.

(2)

Nichtkorrigierte Leistung, gemessen entsprechend den Bestimmungen von Anhang I Abschnitt 2.4.

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