Anlage 3 RL 97/68/EG

AUSRÜSTUNGEN UND HILFSEINRICHTUNGEN, DIE BEI DER PRÜFUNG ZUR BESTIMMUNG DER MOTORLEISTUNG ZU INSTALLIEREN SIND

Nr. Hilfseinrichtung Bei der Emissionsprüfung installiert
1 Einlasssystem
Ansaugleitung Ja, serienmäßig
Kurbelgehäuseentlüftung Ja, serienmäßig
Steuerung der Resonanzaufladung Ja, serienmäßig
Luftmengenmesser Ja, serienmäßig
Lufteinlasssystem Ja(*)
Luftfilter Ja(*)
Ansaugschalldämpfer Ja(*)
Drehzahlbegrenzer Ja(*)
2 Luftvorwärmung der Ansaugleitung Ja, serienmäßig. Sie ist im Rahmen des Möglichen in ihrer günstigsten Stellung zu betreiben.
3 Auspuffanlage
Abgasfilter Ja, serienmäßig
Auspuffkrümmer Ja, serienmäßig
Abgasleitung Ja(**)
Schalldämpfer Ja(**)
Endrohr Ja(**)
Auspuffbremse Nein(***)
Auflader Ja, serienmäßig
4 Kraftstoffpumpe Ja, serienmäßig(****)
5 Vergaserausrüstung
Vergaser Ja, serienmäßig
Elektronisches Überwachungssystem, Luftmengenmesser usw. Ja, serienmäßig
Ausrüstung für Gasmotoren
Druckreduzierer Ja, serienmäßig
Verdampfer Ja, serienmäßig
Mischer Ja, serienmäßig
6 Kraftstoffeinspritzung (Benzin und Dieselkraftstoff)
Vorfilter Ja, serienmäßig oder Prüfstandsausrüstung
Filter Ja, serienmäßig oder Prüfstandsausrüstung
Pumpe Ja, serienmäßig
Hochdruckleitung Ja, serienmäßig
Einspritzdüse Ja, serienmäßig
Lufteinlassventil Ja, serienmäßig(*****)
Elektronisches Steuersystem, Luftstrommesser usw. Ja, serienmäßig
Regler Ja, serienmäßig
Atmosphärischer Lastbegrenzer Ja, serienmäßig
7 Flüssigkeitskühlung
Kühler Nein
Lüfter Nein
Luftleiteinrichtung des Lüfters Nein
Wasserpumpe Ja, serienmäßig(******)
Thermostat Ja, serienmäßig(*******)
8 Luftkühlung
Luftleiteinrichtung Nein(********)
Gebläse Nein(********)
Temperaturregler Nein
9 Elektrische Ausrüstung
Lichtmaschine Ja, serienmäßig(*********)
Zündverteiler Ja, serienmäßig
Spule(n) Ja, serienmäßig
Kabel Ja, serienmäßig
Zündkerzen Ja, serienmäßig
Elektronisches Kontrollsystem mit Klopfsensoren/Zündverstellung Ja, serienmäßig
10 Lader
Entweder direkt durch den Motor und/oder durch die Auspuffgase angetriebener Lader Ja, serienmäßig
Ladeluftkühler Ja, serienmäßig oder Prüfstandsausrüstung(**********)(***********)
Kühlmittelpumpe oder -lüfter (vom Motor angetrieben) Nein(********)
Kühlmittelthermostat Ja, serienmäßig
11 Zusätzlicher Prüfstandslüfter Ja, falls notwendig
12 Einrichtung zur Abgasreinigung Ja, serienmäßig(************)
13 Startausrüstung Prüfstandsausrüstung
14 Schmierölpumpe Ja, serienmäßig

Fußnote(n):

(*)

Das komplette Einlasssystem ist entsprechend der beabsichtigten Verwendung einzubeziehen,

    wenn eine erhebliche Auswirkung auf die Motorleistung zu befürchten ist;

    bei nicht aufgeladenen Fremdzündungsmotoren;

    wenn der Hersteller darum ersucht.

In anderen Fällen darf ein gleichwertiges System verwendet werden und sollte eine Nachprüfung durchgeführt werden, damit sichergestellt ist, dass der Druck an der Ansaugleitung um nicht mehr als 100 Pa von dem vom Hersteller für einen sauberen Luftfilter genannten oberen Grenzwert abweicht.

(**)

Die komplette Auspuffanlage ist entsprechend der beabsichtigten Verwendung einzubeziehen,

    wenn eine erhebliche Auswirkung auf die Motorleistung zu befürchten ist;

    bei nicht aufgeladenen Fremdzündungsmotoren;

    wenn der Hersteller darum ersucht.

In anderen Fällen darf ein gleichwertiges System eingebaut werden, sofern der gemessene Druck von dem vom Hersteller angegebenen oberen Grenzwert nicht mehr als 1000 Pa abweicht.

(***)

Wenn der Motor über eine eingebaute Auspuffbremse verfügt, ist deren Klappe in vollständig geöffneter Stellung zu fixieren.

(****)

Der Kraftstoffförderdruck darf erforderlichenfalls nachgeregelt werden, um die bei dem betreffenden Verwendungszweck vorhandenen Drücke zu reproduzieren (insbesondere, wenn ein System mit Kraftstoffrückführung verwendet wird).

(*****)

Der Luftdruckfühler ist der Geber für die luftdruckabhängige Regelung der Einspritzpumpe. Regler oder Einspritzanlage können weitere Einrichtungen enthalten, die die Menge des eingespritzten Kraftstoffs beeinflussen.

(******)

Die Umwälzung der Kühlflüssigkeit darf ausschließlich durch die Wasserpumpe des Motors bewirkt werden. Die Abkühlung der Kühlflüssigkeit darf über einen externen Kreislauf erfolgen, vorausgesetzt, dass der Druckverlust des externen Kreislaufs und der Druck am Pumpeneintritt im Wesentlichen dem des Kühlsystems des Motors entsprechen.

(*******)

Der Thermostat darf in vollständig geöffneter Stellung fest eingestellt sein.

(********)

Falls während der Prüfung der Lüfter oder das Gebläse angebracht ist, muss die dadurch aufgenommene Leistung zu dem Prüfungsergebnis hinzuaddiert werden. Davon ausgenommen sind bei luftgekühlten Motoren direkt an der Kurbelwelle angebrachte Lüfter. Die Gebläse- und/oder Lüfterleistung ist bei den bei der Prüfung verwendeten Motordrehzahlen zu bestimmen. Dies kann entweder durch Berechnung anhand von Standardkennwerten oder durch praktische Versuche erfolgen.

(*********)

Mindestleistung der Lichtmaschine: Die elektrische Leistung der Lichtmaschine ist auf den Wert zu beschränken, der für die Versorgung der für den Betrieb des Motors unverzichtbaren Hilfseinrichtungen unbedingt erforderlich ist. Muss eine Batterie angeschlossen werden, so hat diese vollständig geladen und in ordnungsgemäßem Zustand zu sein.

(**********)

Ladeluftgekühlte Motoren sind mit Ladeluftkühlung zu prüfen, wobei es unerheblich ist, ob diese mit Flüssigkeit oder mit Luft betrieben wird; auf Wunsch des Herstellers darf ein luftgekühlter Kühler durch ein Prüfstandssystem ersetzt werden. In jedem Fall ist die Leistungsmessung bei allen Motordrehzahlen unter maximalem Druck- und minimalem Temperaturabfall für die den Ladeluftkühler durchlaufende Motorluft auf einem Prüfstandssystem, wie es der Hersteller angegeben hat, zu prüfen.

(***********)

Dazu dürfen beispielsweise gehören: Abgasrückführung, Katalysator, Thermoreaktor, Nebenluftzufuhr und Kraftstoffverdampfungsschutz.

(************)

Die erforderliche Leistung für die elektrische oder andersartige Startausrüstung muss vom Prüfstandssystem bereitgestellt werden.

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