Artikel 19 RL 98/10/EG

Rabatte und andere Sondertarife

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß die Rabattsysteme von Organisationen für Nutzer, einschließlich der Verbraucher, die für ihre Tarife den Grundsatz der Kostenorientierung nach Artikel 17 anwenden müssen, vollkommen transparent sind, veröffentlicht werden und in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Anwendung finden.

Die nationalen Regulierungsbehörden können die Änderung oder Rücknahme derartiger Rabattsysteme verlangen.

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