Artikel 19 RL 98/10/EG
Rabatte und andere Sondertarife
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß die Rabattsysteme von Organisationen für Nutzer, einschließlich der Verbraucher, die für ihre Tarife den Grundsatz der Kostenorientierung nach Artikel 17 anwenden müssen, vollkommen transparent sind, veröffentlicht werden und in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Anwendung finden.
Die nationalen Regulierungsbehörden können die Änderung oder Rücknahme derartiger Rabattsysteme verlangen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.