Artikel 20 RL 98/10/EG

Spezifikationen für den Netzzugang, einschließlich Steckdose

(1) Normen für den Zugang zu festen öffentlichen Telefonnetzen werden in dem in Artikel 5 der Richtlinie 90/387/EWG genannten Verzeichnis der ONP-Normen veröffentlicht.

(2) Sofern die in dieser Richtlinie genannten Dienste den Nutzern über das ISDN am S/T-Referenzpunkt bereitgestellt werden, stellen die nationalen Regulierungsbehörden sicher, daß die ISDN-Netzabschlußpunkte den relevanten physikalischen Schnittstellenspezifikationen — insbesondere denen für die Steckdose — entsprechen, auf die im Verzeichnis der ONP-Normen verwiesen wird.

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