Artikel 24 RL 98/10/EG

Konsultationen mit den Beteiligten

Die Mitgliedstaaten berücksichtigen im Einklang mit den einzelstaatlichen Verfahren die Auffassungen der Vertreter von Organisationen, die öffentliche Telekommunikationsnetze bereitstellen, sowie die der Vertreter von Nutzern, Verbrauchern, Herstellern und Dienstanbietern zu Fragen wie dem Umfang, der Erschwinglichkeit und der Qualität für die Öffentlichkeit zugänglicher Telefondienste.

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