ANHANG II RL 98/24/EG

VERBINDLICHE BIOLOGISCHE GRENZWERTE UND GESUNDHEITSÜBERWACHUNGSMASSNAHMEN

1.
Blei und seine Ionenverbindungen

1.1. Die biologische Überwachung umfaßt die Messung des Blutbleispiegels (PbB) durch Absorptionsspektroskopie oder ein gleichwertiges Verfahren; der entsprechende biologische Grenzwert beträgt: 70 μg Pb/100 ml Blut.

1.2. Eine medizinische Überwachung wird in folgenden Fällen durchgeführt:

Exposition gegenüber einer Konzentration von mehr als 0,075 mg/m3 Blei in der Luft, berechnet als zeitlich gewichteter Mittelwert bezogen auf 40 Stunden pro Woche, oder

Höhe des individuellen Blutbleispiegels der Arbeitnehmer von mehr als 40 μg Pb/100 ml Blut.

1.3. Praktische Leitlinien für die biologische und die medizinische Überwachung werden nach Artikel 12 Absatz 2 ausgearbeitet. Einzubeziehen sind dabei Empfehlungen für biologische Indikatoren (z. B. ALAU, ZPP, ALAD) und Methoden der biologischen Überwachung.

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