ANHANG II RL 98/24/EG
VERBINDLICHE BIOLOGISCHE GRENZWERTE UND GESUNDHEITSÜBERWACHUNGSMASSNAHMEN
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1.
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Blei und seine Ionenverbindungen
1.1. Die biologische Überwachung umfaßt die Messung des Blutbleispiegels (PbB) durch Absorptionsspektroskopie oder ein gleichwertiges Verfahren; der entsprechende biologische Grenzwert beträgt: 70 μg Pb/100 ml Blut.
1.2. Eine medizinische Überwachung wird in folgenden Fällen durchgeführt:- —
Exposition gegenüber einer Konzentration von mehr als 0,075 mg/m3 Blei in der Luft, berechnet als zeitlich gewichteter Mittelwert bezogen auf 40 Stunden pro Woche, oder
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Höhe des individuellen Blutbleispiegels der Arbeitnehmer von mehr als 40 μg Pb/100 ml Blut.
Exposition gegenüber einer Konzentration von mehr als 0,075 mg/m3 Blei in der Luft, berechnet als zeitlich gewichteter Mittelwert bezogen auf 40 Stunden pro Woche, oder
Höhe des individuellen Blutbleispiegels der Arbeitnehmer von mehr als 40 μg Pb/100 ml Blut.
1.3. Praktische Leitlinien für die biologische und die medizinische Überwachung werden nach Artikel 12 Absatz 2 ausgearbeitet. Einzubeziehen sind dabei Empfehlungen für biologische Indikatoren (z. B. ALAU, ZPP, ALAD) und Methoden der biologischen Überwachung.
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