Artikel 1 VO (EG) 1999/1254

(1) Die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch umfaßt eine Regelung für den Binnenmarkt und eine Regelung für den Handel mit Drittländern und betrifft folgende Erzeugnisse:

KN-Code Warenbezeichnung
a) 01029005 bis 01029079 Hausrinder, lebend, ausgenommen reinrassige Zuchttiere
0201 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt
0202 Fleisch von Rindern, gefroren
02061095 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt
02062991 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren
021020 Fleisch von Rindern, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109041 Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
02109090 Genießbares Mehl von Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen
16025010 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
16029061 Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, nicht gegart; Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
b) 010210 Rinder, lebend, reinrassige Zuchttiere
02061091 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, frisch oder gekühlt, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
02061099
02062100 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, ausgenommen Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch, gefroren, ausgenommen zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen
02062290
02062999
02109049 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, andere als Zwerchfellpfeiler (Nierenzapfen) und Saumfleisch
ex15020090 Fett von Rindern, roh oder ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln ausgezogen
16025031 bis 16025080 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, anders zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen
16029069 Fleisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, ausgenommen nicht gegarte Erzeugnisse sowie Mischungen aus gegartem Fleisch oder gegarten Schlachtnebenerzeugnissen und nicht gegartem Fleisch oder nicht gegarten Schlachtnebenerzeugnissen

(2) Im Sinne dieser Verordnung sind

a)
„Rinder” lebende Hausrinder der Codes ex010210, 01029005 bis 01029079 der Kombinierten Nomenklatur,
b)
„ausgewachsene Rinder” Rinder mit einem Lebendgewicht von über 300 kg.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.