Artikel 33j VO (EG) 1999/1257
Hauptberuflich tätige Landwirte in Malta
Hauptberuflich tätigen Landwirten wird eine spezifische vorübergehende Unterstützung gewährt, damit sie sich an die durch den Abbau der Abgaben nach dem Beitritt entstehende neue Wettbewerbslage anpassen können.
Die Unterstützung wird jährlich auf degressiver Basis für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gewährt. Es kommen drei Zahlungsarten in Betracht:
- a)
- hektarbezogene Zahlung für bewässerte Flächen;
- b)
- hektarbezogene Zahlung für nicht bewässerte Flächen;
- c)
- Zahlung pro Vieheinheit für landwirtschaftliche Tierhaltungen.
Die Zahlungen werden im Verhältnis zum voraussichtlichen Rückgang des Betriebseinkommens infolge des Abbaus von Abgaben und dem sich in der Folge ergebenden Rückgangs der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse festgesetzt. Die Beträge werden so festgesetzt, dass es nicht zu einer Überkompensation kommt, insbesondere bei der produktspezifischen staatlichen Beihilfe im Rahmen des SMPPMA.
Die Kommission legt für jeden landwirtschaftlichen Betrieb die Höchstbeträge für die drei Zahlungsarten fest.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.