Artikel 33 VO (EG) 1999/1260

Verwendung des Euro

Die Beträge der Entscheidungen, Mittelbindungen und Zahlungen der Kommission lauten gemäß den von der Kommission nach dem Verfahren des Artikels 53 Absatz 2 festzulegenden Durchführungsbestimmungen auf Euro und werden in Euro ausgezahlt.

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