Artikel 12 VO (EG) 1999/1267

Jahresbericht

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen jährlich einen Bericht über die im Rahmen von ISPA gewährte Gmeinschaftsunterstützung vor. Der Jahresbericht enthält die in Anhang V genannten Informationen.

Das Europäische Parlament äußert sich innerhalb von drei Monaten zu diesem Bericht. Die Kommission teilt mit, inwieweit sie die Stellungnahme des Europäischen Parlaments im einzelnen berücksichtigt hat.

Die Kommission trägt dafür Sorge, daß die begünstigten Länder über die Tätigkeit im Rahmen von ISPA regelmäßig unterrichtet werden.

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