Artikel 3 VO (EG) 1999/1267

Finanzielle Mittel

Die Gemeinschaftsunterstützung im Rahmen von ISPA wird in dem Zeitraum von 2000 bis 2006 gewährt.

Die jährlichen Mittel werden von der Haushaltsbehörde im Rahmen der Finanziellen Vorausschau bewilligt.

Unbeschadet der vorstehenden Regelungen wird Gemeinschaftshilfe für Kroatien im Zeitraum von 2005 bis 2006 geleistet.

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