Artikel 4 VO (EG) 1999/1267
Indikative Mittelaufteilung
Die Kommission nimmt anhand der Kriterien Bevölkerung, Pro-Kopf-BIP, gemessen in Kaufkraft-Paritäten, sowie Landesfläche im Einklang mit dem Verfahren des Artikels 14 eine indikative Aufteilung der im Rahmen von ISPA insgesamt zu gewährenden Gemeinschaftsunterstützung zwischen den begünstigten Ländern vor.
Diese Aufteilung kann angepaßt werden, um der von den einzelnen begünstigten Ländern bei der Durchführung von ISPA-Maßnahmen in den Vorjahren erzielten Leistung Rechnung zu tragen. Auch wird den jeweiligen Versäumnissen der Länder in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur in gebührender Weise Rechnung getragen.
Abweichend von Satz 1 und Satz 2 dieses Artikels wird die Mittelzuweisung nach diesem Instrument für Kroatien für 2005 und 2006 von der Kommission auf Grundlage einer Abschätzung der Absorptionsfähigkeit der Verwaltung und des beitrittsrelevanten Investitionsbedarfs dieses begünstigten Landes festgelegt.
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