Artikel 1 VO (EG) 1999/1420
Die Ausfuhr der in Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 aufgeführten und in Anhang A der vorliegenden Verordnung genannten Abfälle nach Ländern des Anhangs A ist verboten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.