Artikel 18 VO (EG) 1999/2342
Durchschnittliche Milchleistung
Die durchschnittliche Milchleistung wird anhand der in Anhang II angegebenen Durchschnittsleistungen berechnet. Der Mitgliedstaat kann für diese Berechnung jedoch ein vom Mitgliedstaat anerkanntes Dokument benutzen, in dem die durchschnittliche Milchleistung des Milchkuhbestands des betreffenden Erzeugers bescheinigt ist.
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