Artikel 26 VO (EG) 1999/2342
Erzeuger, die nicht Eigentümer ihrer Nutzflächen sind
Erzeuger, die nur öffentliche Flächen oder Gemeinschaftsflächen bewirtschaften und die die Bewirtschaftung dieser Flächen aufgeben sowie alle Prämienansprüche auf einen anderen Erzeuger übertragen wollen, sind Erzeugern gleichgestellt, die ihren Betrieb verkaufen oder übertragen. In allen anderen Fällen werden diese Erzeuger den Erzeugern gleichgestellt, die lediglich Prämienansprüche übertragen.
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