Artikel 40 VO (EG) 1999/2342
Ausführliche Berichte
Die ausführlichen Berichte, die der Kommission gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 zu übermitteln sind, umfassen — aktualisiert und ergänzt — die Angaben, die von Artikel 39 der vorliegenden Verordnung definiert sind.
Die Berichte umfassen ferner
- a)
- eine Übersicht über etwaige Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regelung über die Ergänzungsbeträge,
- b)
- eine Bewertung der Effizienz dieser Regelung,
- c)
- gegebenenfalls Vorschläge für die künftige Entwicklung dieser Regelung.
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