Artikel 40 VO (EG) 1999/2342

Ausführliche Berichte

Die ausführlichen Berichte, die der Kommission gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 zu übermitteln sind, umfassen — aktualisiert und ergänzt — die Angaben, die von Artikel 39 der vorliegenden Verordnung definiert sind.

Die Berichte umfassen ferner

a)
eine Übersicht über etwaige Schwierigkeiten bei der Anwendung der Regelung über die Ergänzungsbeträge,
b)
eine Bewertung der Effizienz dieser Regelung,
c)
gegebenenfalls Vorschläge für die künftige Entwicklung dieser Regelung.

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