Artikel 4 VO (EG) 1999/2702
Bei der Auswahl der Drittländer, in denen die Maßnahmen gemäß Artikel 1 durchgeführt werden, werden die Märkte der Länder mit einer realen oder potentiellen Nachfrage berücksichtigt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.