ANHANG V VO (EG) 1999/2799

QUALITATIVE BESTIMMUNG DER STÄRKE IN MAGERMILCHPULVER, DENATURIERTEM MILCHPULVER UND MISCHFUTTERMITTELN

1.
Zweck und Geltungsbereich

Diese Methode beschreibt ein Verfahren zum Nachweis von Stärke als Kennzeichnungsmittel in denaturiertem Milchpulver. Die Nachweisgrenze dieser Methode liegt bei etwa 0,05 g Stärke je 100 g der Probe.

2.
Kurzbeschreibung

Dieses Verfahren beruht auf einer iodometrischen Reaktion:

Fixierung des freien Iods durch die Kolloide in wäßriger Lösung,

Absorption durch die Stärke-Micellen und Farbentwicklung

3.
Reagenzien

3.1.
Iodlösung

— Iod… 1 g,
— Kaliumiodid… 2 g,
— destilliertes Wasser… 100 ml.

4.
Geräte und Hilfsmittel

4.1. Analysenwaage

4.2. Wasserbad

4.3. Reagenzgläser, 25 mm × 200 mm

5.
Durchführung

1 g der Probe wird in das Reagenzglas (4.3) eingewogen. Die Einwaage wird mit 20 ml destilliertem Wasser versetzt und durch Schütteln aufgelöst. Das Reagenzglas wird fünf Minuten ins Wasserbad (4.2) gestellt. Aus dem Wasserbad nehmen und bei Raumtemperatur abkühlen lassen. Zusatz von 0,5 ml Iodlösung (3.1), schütteln und Farbe beurteilen.

6.
Auswertung

Eine Blaufärbung gilt als Nachweis für die Anwesenheit von Stärke in der Probe. Enthält die Probe modifizierte Stärke, so tritt nicht unbedingt eine Blaufärbung ein.

7.
Hinweis

Je nach Ursprung der nativen Stärke (z. B. Mais oder Kartoffel) und der Art der modifizierten Stärke in der Probe fallen Farbe, Farbintensität und mikroskopisches Erscheinungsbild der Stärke unterschiedlich aus. Bei Anwesenheit von modifizierter Stärke erfolgt ein Farbumschlag nach Violett, Rot oder Braun, je nach Grad der Modifizierung der Kristallstruktur der nativen Stärke.

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