Artikel 1 VO (EG) 2000/1477
In dieser Verordnung werden für den Zeitraum ab 1. Juli 2000 die ermäßigten Agrarteilbeträge festgelegt, die bei der Einfuhr der unter die Verordnung (EG) Nr. 3448/93 fallenden Waren gelten, für die in den Präferenzabkommen mit den genannten Ländern ermäßigte Agrarteilbeträge vorgesehen sind, sowie die entsprechenden ermäßigten Zusatzzölle.
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