Artikel 10 VO (EG) 2000/1520
Die Verordnung (EG) Nr. 2298/2001 findet Anwendung auf Erstattungsbescheinigungsanträge und Erstattungsbescheinigungen, die für die Ausfuhr von Waren im Rahmen von Maßnahmen der internationalen Nahrungsmittelhilfe im Sinne des Artikels 10 Absatz 4 des Übereinkommens ausgestellt werden.
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